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Bosch
Österreich Presseforum

Das Bosch Österreich Presseforum enthält Presseinformationen, -mappen, -bilder und Videos zur redaktionellen Berichterstattung über die Bosch-Gruppe in Österreich.

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Boschs Beitrag zur Industrie 4.0

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AGB

1. Geltung:
Alle Lieferungen und Leistungen der Robert Bosch AG, nachfolgend kurz als BOSCH bezeichnet, erfolgen ausschließlich auf Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Davon abweichende Regelungen, insbesondere Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern, gelten nur dann, wenn sie von BOSCH ausdrücklich und schriftlich vor Vertragsabschluß bestätigt worden sind. BOSCH ist nicht verpflichtet, Vertragsformblättern oder Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern zu widersprechen, und zwar auch dann nicht, wenn in diesen Geschäftsbedingungen die Gültigkeit derselben als ausdrückliche Bedingungen für den Geschäftsabschluss genannt ist. BOSCH erklärt, ausschließlich aufgrund der vorliegenden AGB kontrahieren zu wollen. Diese AGB gelten sowohl für das vorliegende Geschäft, als auch für alle zukünftigen Geschäftsfälle.

2. Angebot und Vertragsabschluß:
2.1.
Alle Angebote sind unverbindlich und freibleibend und erfolgen unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung, soweit BOSCH von konzernfremden Dritten gefertigte Komponenten anbietet.

2.2.
Vertragsabschlüsse kommen erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von BOSCH oder durch Auslieferung der Ware zu Stande. In letzterem Fall gilt die Rechnung zugleich als Auftragsbestätigung.

2.3.
Die in Preislisten, Katalogen und Werbemedien enthaltenen Informationen über Leistungen von BOSCH stellen kein Angebot dar und enthalten keine im Sinne des § 922 Abs. 2 ABGB leistungsbestimmenden Informationen.
Der Kaufgegenstand bietet nur jene Sicherheit, die aufgrund von Zulassungsvorschriften, Betriebs-, Montage- und Bedienungsanleitungen, Vorschriften von BOSCH über die Behandlung des Kaufgegenstandes - insbesondere im Hinblick auf allenfalls vorgeschriebene Überprüfungen - und sonstigen gegebenen Hinweisen erwartet werden kann.

2.4.
Mündliche Auskünfte, Nebenabreden und Zusagen sind unwirksam, es sei denn, dass sie von BOSCH vor Vertragsabschluß oder mit der Auftragsbestätigung schriftlich als vereinbart bestätigt werden. Mitarbeiter von BOSCH sind mit Ausnahme der im Geschäftsbereich Junkers/Thermotechnik Wartungs/Reparaturarbeiten durchführenden Monteure bezüglich der Reparatur/Wartungsentgelte, sowie Vertriebsmitarbeiter mit schriftlicher Inkassovollmacht nicht berechtigt, für BOSCH Gelder in Empfang zu nehmen.

2.5.
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages einschließlich der AGB bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für das Abgehen vom Schriftlichkeitserfordernis.

2.6.
Falls Import- und/oder Exportlizenzen, Devisengenehmigungen oder ähnliche Genehmigungen für die Ausführung des Vertrages erforderlich sind, so ist der Vertragspartner, der für die Beschaffung verantwortlich ist, dazu verpflichtet, alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, die erforderlichen Lizenzen oder Genehmigungen rechtzeitig beizustellen.

3. Preise:
3.1.
Zur Verrechnung gelangen die am Tag der Lieferung gültigen Preise von BOSCH zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Vereinbarte Preise gelten vorbehaltlich einer Änderung konzernfremder Gestehungskosten.
Die in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen und Preislisten etc. enthaltenen oder sich aus Mustern ergebenden Angaben über Gewicht, Maß, Fassungsvermögen, Preis, Leistung u. dgl. sind nur maßgeblich, wenn im Angebot und/oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf sie Bezug genommen ist.

3.2.
Die angegebenen Preise verstehen sich ab dem Zentrallager ohne Nebenspesen, Kosten für die Verpackung, Versand und/oder Zoll, die gesondert in Rechnung gestellt werden. BOSCH behält sich das Recht vor, die Preise angemessen zu ändern, wenn nach Abschluß des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Lohnkostenänderungen, z.B. aufgrund von Tarifbeschlüssen, oder Materialpreisänderungen eintreten. Diese werden dem Besteller auf Verlangen nachgewiesen.

3.3.
Dienstleistungen, insbesondere Installations-, Wartungs- und/oder Reparaturarbeiten sowie Einschulungen werden nach den jeweils gültigen Regiestundensätze von BOSCH verrechnet.

4. Lieferung:
4.1.
Lieferfristen sind unverbindlich und beginnen nicht vor Klarstellung aller technischer Auftragsdetails zu laufen. Lieferverzögerungen berechtigen daher den Vertragspartner nicht zur Geltendmachung von Ansprüchen, egal aus welchem Rechtstitel. BOSCH ist zu Teillieferungen berechtigt. Betriebsstörungen und alle Ereignisse, die sich außerhalb des Einflussbereiches von BOSCH ereignen, insbesondere auch Lieferverzögerungen von Vorlieferanten, berechtigen BOSCH unter Ausschluss von Gewährleistungs-, Irrtumsanfechtungs- und/oder Schadenersatzansprüchen zur Verlängerung der Lieferfristen oder Aufhebung des Vertrages. Das gilt auch dann, wenn die Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem sich BOSCH bereits in Verzug befindet.

4.2.
Transporte erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Vertragspartners, auch bei Teillieferungen. Das gilt auch dann, wenn Frankolieferungen vereinbart werden.
Frachtkosten werden nicht vorverauslagt. Der Transport erfolgt durch einen Spediteur/Frachtführer unserer Wahl, ohne Verbindlichkeit für billigsten Versand.

4.3
Auch für Waren, die frei Baustelle, abgeladen, auf Kosten von BOSCH geliefert werden, erfolgt der Gefahrenübergang von BOSCH an den Vertragspartner ebenfalls im Zeitpunkt der Übergabe an den Transporteur.

4.4.
Eine Versicherung der Ware erfolgt nur über schriftlichen Auftrag des Vertragspartners und auf dessen Rechnung.

4.5.
Unabhängig vom Liefer- und/oder Leistungsort und der Übernahme allfälliger Transportkosten wird als Erfüllungsort auf Seiten des Vertragspartners Wien vereinbart.

4.6.
Bei Export der gekauften Ware ist der Vertragspartner verpflichtet, für den notwendigen Export- und Zollbewilligungen udgl. auf seine Kosten zu sorgen. BOSCH haftet nicht für die Zulässigkeit der Ausfuhr der Ware und deren Übereinstimmung mit den rechtlichen und technischen Vorschriften des Importlandes, aber auch nicht dafür, dass sie dem technischen Stand im Importland entsprechen. Bezüglich allenfalls entstehender Versand- oder Zollaufwendungen hält der Vertragspartner BOSCH schad- und klaglos.

Nimmt der Vertragspartner die vertragsgemäß bereitgestellte Ware oder Leistung nicht am vertraglich vereinbarten Ort oder zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt an und ist die Verzögerung nicht durch eine Handlung oder Unterlassung von BOSCH verschuldet, so hat BOSCH die Möglichkeit, entweder den vereinbarten Preis fällig zu stellen und Erfüllung zu verlangen oder auf die Bezahlung einer angemessenen Rücknahme- oder Stornierungsgebühr zu bestehen. Es gilt ausdrücklich als vereinbart, dass eine solche bis zum Ausmaß von 50% des Warenwertes zulässig ist.

5. Gewährleistung und Haftung:
5.1.
Der Vertragspartner ist verpflichtet, übernommene Ware und erbrachte Leistungen unverzüglich auf ihre Mängelfreiheit zu überprüfen und allfällige Mängel ebenso unverzüglich, längstens jedoch binnen Wochenfrist nach Warenerhalt bzw. Leistungserbringung bei sonstigem Anspruchsausschluss schriftlich geltend zu machen. Transportschäden oder Fehlmengen sind binnen 24 Stunden ab Ablieferung bei sonstigem Verlust unter genauer Angabe des aufgetretenen Schadens und/oder Anzahl und genaue Produktbezeichnung der fehlerhaften bzw. fehlenden Waren schriftlich geltend zu machen. Mängelrügen berechtigen nicht zur teilweisen oder gänzlichen Zurückbehaltung von Rechnungsbeträgen.

5.2.
Die Gewährleistungsfrist beträgt gegenüber Verbrauchern im Sinne des KSchG 2 Jahre, sonst 6 Monate. Sie wird weder durch Verbesserungen, noch durch Verbesserungsversuche verlängert oder unterbrochen, vor allem dann nicht, wenn diese außerhalb der hiermit vereinbarten Gewährleistungsfrist erfolgen. Eine allfällige Verlängerung der Gewährleistungsfrist bezieht sich nur auf den reparierten Teil. Bei Teillieferungen beginnt die Gewährleistungsfrist mit Übergabe des jeweiligen Teils. Diese Verpflichtung besteht nur für solche Mängel, die während eines Zeitraumes von zwei Jahren ab Lieferung auftreten.

BOSCH muss die Möglichkeit eingeräumt werden, den geltend gemachten Mangel zu prüfen und als solchen anzuerkennen. Bosch hat das Recht zu entscheiden, ob der Mangel selbst behoben wird oder durch einen autorisierten Dritten, weiters, sich die mangelhafte Ware oder die mangelhaften Teile zwecks Nachbesserung zurücksenden zu lassen, die mangelhafte Ware an Ort und Stelle nachzubessern, die mangelhaften Teile oder die mangelhafte Ware zu ersetzen.

Die Gewährleistungspflicht gilt nur für Mängel, die unter Einhaltung der vorgesehenen Betriebsbedingungen und bei normalem Gebrauch auftreten. Ausgenommen hiervon sind Mängel, die auf schlechter Aufstellung durch den Vertragspartner oder dessen Beauftragten, schlechter Instandhaltung, schlechten oder ohne schriftlicher Zustimmung von BOSCH ausgeführter Reparaturen oder Änderungen durch eine von Bosch verschiedene Person oder dessen Beauftragten, oder normaler Abnützung beruhen.

Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Fehlern, die durch äußere Einflüsse, Bedienungsfehler oder den Betrieb der Vertragsware gemeinsam mit anderen Geräten oder Zubehör, das nicht von BOSCH stammt und dessen Kompartibilität mit der Vertragsware nicht ausdrücklich schriftlich zugesagt wurde, entstehen.

Bosch hat nur dann für die Kosten einer durch den Vertragspartner selbst vorgenommenen Mängelbehebung aufzukommen, wenn diese Mängelbehebung zuvor von BOSCH schriftlich genehmigt wurde.

5.3.
Bei gerechtfertigter Mängelrüge ist BOSCH berechtigt, einen allfälligen Preisminderungsanspruch durch Verbesserung oder Ersatzlieferung abzuwenden. Im Falle einer wiederkehrenden Geschäftsbeziehung ist BOSCH auch berechtigt, eine Gutschrift über den Kaufpreis auszustellen.

5.4.
Nur wenn BOSCH eine Mängelbehebung trotz angemessener Fristsetzung zu Unrecht ablehnt, ist der Vertragspartner berechtigt, die Mängelbehebung durch eine Drittfirma vornehmen zu lassen.

Darüber hinausgehende Gewährleistungsansprüche, insbesondere auf Preisminderung, Rücktritt und Wandlung bestehen nicht.

5.5.
Schadenersatzansprüche und Forderungen auf und aus Irrtumsanfechtungen, die aus einer allfälligen mangelhaften Lieferung oder Leistung resultieren, sind ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn Mitarbeiter von BOSCH hätten derartige Ansprüche vorsätzlich oder grob fahrlässig begründet.

Jedenfalls sind allfällige Ersatzansprüche des Vertragspartners mit dem einfachen Nettowarenwert bzw. Nettoleistungsentgelt und andererseits mit einem Maximalbetrag von Euro 5.000,00 begrenzt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn des Vertragspartners ist jedenfalls ausgeschlossen.

5.6.
Macht der Vertragspartner gegen BOSCH Schadenersatzansprüche geltend, so ist er sowohl bezüglich der Verursachung, als auch hinsichtlich des Verschuldens von BOSCH zum Nachweis verpflichtet.

5.7.
Die Abtretung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche udgl. ist unzulässig.

5.8.
Bei Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen hat der Vertragspartner BOSCH ein angemessenes Gebrauchsentgelt sowie eine Entschädigung für die Wertminderung der Leistung, zumindest je 25 % vom vereinbarten Nettokaufpreis oder vereinbarten Reparaturentgelt, sowie die Kosten für die Rücksendung, den Transport sowie allfälligen Manipulationsaufwand zu ersetzen, wenn die Ware/Leistung trotz des Mangels noch brauchbar war oder vom Vertragspartner benützt worden ist.

5.9.
Der Vertragspartner verzichtet ausdrücklich auf die Geltendmachung von Ersatzansprüchen für Sachschäden aus dem Titel des Produkthaftungsgesetzes, die er im Rahmen seines Unternehmens erleidet. Insoweit der Vertragspartner die vertragsgegenständliche Ware an andere Unternehmer weiterveräußert, ist er verpflichtet, obigen Verzicht auch auf seine und allfällige weiterer unternehmerische Vertragspartner zu überbinden. Insoweit eine solche Überbindung unterbleibt, verpflichtet sich der Vertragspartner, BOSCH schad- und klaglos zu halten und alle Kosten, die im Zusammenhang mit einer solchen Haftbarmachung anfallen, zu übernehmen. Sollte der Vertragspartner seinerseits im Rahmen des PHG zur Haftung herangezogen werden, verzichtet er BOSCH gegenüber auf jeglichen Regress.

5.10.
Die Haftung von Bosch für Folgeschäden gegenüber dem Vertragspartner ist für jede Art wirtschaftlicher Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, ausgeschlossen.

5.11.
Der Vertragspartner ist im Sinne des § 933 b ABGB berechtigt, in der gesetzlichen Frist von zwei Monaten Rückgriff gegen Bosch zu nehmen, allerdings nur, wenn eine solche Inanspruchnahme längstens binnen 3 Jahren ab Lieferung gerichtlich erfolgt.

5.12.
Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige technische Unterlagen, welche auch Teil des Angebotes sein können, bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen u. dgl. stets geistiges Eigentum von BOSCH. Jede Verwertung, Vervielfältigung, Reproduktion, Verbreitung und Aushändigung an Dritte, Veröffentlichung und Vorführung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von BOSCH.

6. Installationsregeln:
6.1.
Bei Verwendung der gelieferten Ware sind die Installations-, Bedien- und sonstigen technischen Vorschriften und Hinweise vom Vertragspartner zu beachten. Er ist auch verpflichtet, seine allfälligen Vertragspartner über deren Geltung zu informieren.

6.2.
BOSCH übernimmt insbesondere keine Haftung für Schäden jeglicher Art, die aufgrund unsachgemäßer Behandlung, Bedienung, Installation, Einbau odgl. entstehen. Eine Haftung oder Gewähr für Kompatibilität mit anderen Produkten oder Systemen oder für einen bestimmten Verwendungszweck ist ausgeschlossen.

6.3.
Montage-, Wartungs- und/oder Reparaturorte sind zugänglich zu halten, widrigenfalls Annahmeverzug des Vertragspartners und die Fälligkeit der BOSCH-Forderung gegeben ist.
Durch die Inbetriebnahme eines von BOSCH gelieferten Gerätes durch BOSCH selbst oder ein durch BOSCH autorisiertes Unternehmen, ändert sich der Umfang der Gewährleistungsverpflichtungen gegenüber dem Vertragspartner, so wie sie im Falle der Warenlieferung allein gegeben wäre, in keiner Weise.

6.4.
Sofern der Vertragspartner eine Abnahmeprüfung wünscht, ist diese mit BOSCH ausdrücklich bei Vertragsabschluß in schriftlicher Form zu vereinbaren. Soweit keine abweichenden Regelungen getroffen werden, kann BOSCH entscheiden, wo diese stattfinden soll, am Herstellungsort bzw. an einem von BOSCH zu bestimmenden Ort. Dies ist jedenfalls während der normalen Arbeitszeit der BOSCH - Mitarbeiter durchzuführen. Dabei ist die für die Abnahmeprüfung allgemeine Praxis des betreffenden Industriezweiges maßgeblich.

7. Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht:
7.1.
Die Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, gleich ob sie sich auf dieses oder auf vorgegangene Geschäfte beziehen, unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherstellung für die Saldoforderung.

7.2.
Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes bedarf nicht des Rücktritts, gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag und entbindet den Vertragspartner nicht von seinen Pflichten, insbesondere auf Zahlung des Kaufpreises oder eines Reparaturentgeltes. Während des Bestehens eines Eigentumsvorbehaltes ist eine Weiterveräußerung, Verarbeitung oder Verpfändung, Sicherungsübereignung oder aus sonstiger Verfügung über die gekaufte oder reparierte Ware an einen Dritten unzulässig. Von jeglicher Veränderung des Rechtsstatuses von BOSCH an der Vorbehaltsware, also insbesondere von Pfändungen oder Zustandsverschlechterungen, sind wir vom Vertragspartner unverzüglich zu verständigen. Der Vertragspartner hat alle Kosten und Maßnahmen zur Beseitigung des Eingriffes, insbesondere etwa von Exszindierungsprozessen zu ersetzen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, auf Dauer des fortbestehenden Eigentums für die Erhaltung der Vorbehaltsware in voll wiederverkaufsfähigem Zustand zu sorgen.

7.3.
Macht BOSCH seinen Eigentumsvorbehalt geltend, so ist der Vertragspartner verpflichtet, verschuldensunabhängig eine allfällige Wertminderung an der Vorbehaltsware und ein angemessenes Entgelt für deren Gebrauch an BOSCH zu bezahlen.

7.4.
Kommt es trotz des vereinbarten Eigentumsvorbehaltes zu einer Veräußerung der Vertragsware an einen Dritten, tritt der Vertragspartner bereits jetzt alle daraus entstehenden Ansprüche gegen seinen Abnehmer bis zur Höhe einer allfällig aushaftenden (Saldo-) Forderung an BOSCH sicherungshalber ab. Die unwiderruflich erklärte Abtretung wird wirksam, wenn sie von BOSCH innerhalb eines Jahres ab Kenntnis von der Veräußerung der Vorbehaltsware angenommen wird.

7.5.
Kommt der Vertragspartner seinen Verpflichtungen gegenüber BOSCH nicht nach, so ist BOSCH berechtigt, die gesamte, noch offene Restschuld fällig zu stellen, auch wenn etwa bezüglich einzelner Rechnungen oder eines begebenen Wechsels eine spätere Fälligkeit vereinbart worden ist.

7.6.
BOSCH ist für diesen Fall berechtigt, sofort die Herausgabe der verkauften oder reparierten Ware unter Ausschluss jeglichen Zurückbehaltungsrechtes des Vertragspartners zu begehren.

Nach Rücknahme der Ware obliegt es BOSCH, die Sache entweder zu veräußern und den erzielten Verkaufspreis unter Abzug des eigenen Aufwandes dem Vertragspartner auf seine noch bestehenden Verpflichtungen gutzuschreiben oder die Waren zum Rechnungspreis unter Abzug allfälliger Wertminderung zurückzunehmen und dem Vertragspartner für seine Benutzungsdauer ein angemessenes Entgelt, zumindest jedoch 25 % des Kaufpreises oder des vereinbarten Reparaturentgeltes anzulasten.

7.7.
BOSCH steht zu, für jene offenen Forderungen, und zwar auch zur Sicherung von Forderungen aus anderen Rechtsgeschäften, die ihr zur Reparatur übergebenen Sachen bis zur Begleichung sämtlicher offener Forderungen zurück zu behalten. BOSCH ist von seiner Verpflichtung zur Vornahme von Gewährleistungsarbeiten befreit, solange ein Zahlungsrückstand des Vertragspartners gegeben ist.

8. Zahlungsbedingungen
8.1.
Soferne sich aus der Auftragsbestätigung kein anderes Zahlungsziel ergibt, sind Rechnungen am Tag des Erhalts ohne Skonto oder sonstige Abzüge zur Zahlung fällig. BOSCH ist berechtigt, Ware nur gegen Vorauskassa auszuliefern, wenn der Vertragspartner Neukunde ist oder sich nach Vertragsabschluss herausstellt, dass der Vertragspartner über keine ausreichende Bonität verfügt. Eine solche ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn das Bonitätsranking des Vertragspartners beim Kreditschutzverband den Code 400 erreicht oder übersteigt.

8.2.
BOSCH ist berechtigt, Zahlungen auf angefallene Zinsen, eigene Mahn-, fremde Inkasso- und Rechtsanwaltskosten anzurechnen. Zahlungen dürfen auch bei gegenteiliger Widmung durch den Vertragspartner auf die älteste Forderung angerechnet werden. Anderslautende Vermerke, etwa auf Zahlungsbelegen, sind unwirksam.

8.3.
Für den Fall des Zahlungsverzuges verpflichtet sich der Vertragspartner Verzugszinsen in Höhe von 1 % pro Monat zu bezahlen.

8.4.
Der Vertragspartner verpflichtet sich weiters, unseren eigenen Mahnaufwand bis zu Euro 20,00 je Mahnung zuzüglich Ust., die Mahnkosten eines allfälligen Gläubigerschutzverbandes gemäß Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Höchstsätze der Inkassoinstitute gebührenden Vergütungen, Bundesgesetzblatt BGBl. 141/1996 idgF., und die Kosten von einschreitenden Rechtsanwälten, soweit sie zweckdienlich und notwendig waren, zu tragen.

8.5.
Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, mit Forderungen - welcher Art auch immer - aufzurechnen, sofern diese nicht von BOSCH ausdrücklich und schriftlich anerkannt oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt sind.

8.6.
Bei Exportgeschäften ist der Vertragspartner verpflichtet, sämtlich Export- und Zollpapiere udgl. im Original an BOSCH zu retournieren, widrigenfalls er allfällig vorgeschriebene Abgaben zu bezahlen hat.

8.7.
Mehrere Vertragspartner haften zur ungeteilten Hand.

8.8.
Nicht von BOSCH stammende Vermerke auf Zahlscheinen werden infolge elektronischer Verarbeitung nicht gelesen und sind daher unwirksam.

9. Gerichtsstand, Rechtswahl
9.1.
Zwischen den Vertragsparteien gilt unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes österreichisches Recht.

9.2.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen oder des sonstigen, mit dem Vertragspartner abgeschlossenen Vertrages, berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt jene, die am nächsten kommt und am ehesten entspricht.

9.3.
Die AGB gelten gegenüber Verbrauchern (i.S. d. KSchG) nur, soweit ihnen nicht zwingende Regelungen des Konsumentenschutzgesetzes, BGBl. Nr. 140/1979, entgegenstehen.

9.4.
Als Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten zwischen BOSCH und unternehmerischen Vertragspartnern wird das sachlich zuständige Gericht in Wien vereinbart, wobei BOSCH aber berechtigt ist, Klagen auch bei anderen Gerichten, für die ein gesetzlicher Gerichtsstand des Vertragspartners vorliegt, anhängig zu machen.

9.5.
Der BOSCH ist berechtigt, Daten des Vertragspartners gemäß Datenschutzgesetz im Rahmen des Geschäftsverkehrs zu speichern und zu bearbeiten.

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09.05.2019

Klimaschutz: Bosch ab 2020 weltweit CO2-neutral

Früheste CO2-Neutralstellung eines globalen Industrieunternehmens

Klimaschutz: Bosch ab 2020 weltweit CO2-neutral
Klimaschutz: Bosch ab 2020 weltweit CO2-neutral © Bosch

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Pressetext (10806 Zeichen)Plaintext

  • Boschs CO2-Neutralstellung bislang beispiellos in Umfang und Zeitraum
  • Investitionen in Anlagen, Gebäude, regenerative Energien und Ökostrom
  • Mehr als eine Milliarde Euro für Energieeffizienz



Stuttgart / Renningen – Bereits ab dem kommenden Jahr wird Bosch vollständig klimaneutral sein. Ab 2020 werden die über 400 Bosch-Standorte (alle Fertigungsstandorte, Entwicklungsstandorte ab 50 Mitarbeitern sowie sonstige Standorte ab 100 Mitarbeitern der Bosch Gruppe) weltweit – von der Entwicklung über die Produktion bis zur Verwaltung – keinen CO2- Fußabdruck mehr hinterlassen. Damit ist Bosch das erste große Industrieunternehmen, das dieses ehrgeizige Ziel in nur gut einem Jahr realisiert.

„Wir übernehmen Verantwortung für den Klimaschutz und handeln deshalb jetzt“, so Dr. Volkmar Denner, Vorsitzender der Geschäftsführung der Robert Bosch GmbH. Um die CO2-Neutralität schnell umzusetzen, wird Bosch kurzfristig mehr Ökostrom zukaufen und unvermeidbare CO2-Emissionen mit Kompensationsmaßnahmen ausgleichen. Bis 2030 wird das Unternehmen sukzessive den Anteil an regenerativen Energien erhöhen, sowohl in der Eigenversorgung als auch im Zukauf. Darüber hinaus wird Bosch eine Milliarde Euro in die Energieeffizienz seiner Standorte investieren.

Mit dem Erreichen der Klimaneutralität hat Bosch keinen negativen Einfluss mehr auf die Kohlendioxid-Konzentration in der Atmosphäre. Damit leistet das Unternehmen einen wichtigen Beitrag zum 2015 ratifizierten Pariser Klimaschutzabkommen. Das sieht vor, die globale Erwärmung auf deutlich unter zwei Grad Celsius gegenüber vorindustriellen Werten zu begrenzen. „Jeder muss beim Klimaschutz seinen Beitrag leisten“, so Denner weiter.

Frühe CO2-Neutralstellung dank frühem Engagement
Industrieunternehmen wie Bosch haben großen Einfluss auf die Gestaltung einer weitgehend klimaneutralen Welt. Rund 32 Prozent der weltweiten Kohlendioxid- Emissionen entfallen laut Internationaler Energieagentur auf die Industrie. Aktuell stößt Bosch rund 3,3 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr aus. Seit 2007 hat das Unternehmen den CO2-Ausstoß relativ zur eigenen Wertschöpfung bereits um fast 35 Prozent gesenkt. „Wir fangen nicht bei Null an. Wir haben unsere bisherigen Ziele zur relativen Senkung der CO2-Emissionen immer übertroffen. Jetzt wird es Zeit für absolute Ziele. Der finale Countdown kann starten“, erklärt Denner.

Fokus auf nachhaltige, regenerative Energieversorgung
Ab 2020 gleicht Bosch verbleibende, nicht vermeidbare CO2-Emissionen vor allem durch den Zukauf von Ökostrom aus bestehenden Anlagen und Kompensationsleistungen aus. Hier investiert das Unternehmen in Umweltprojekte, die die soziale und ökologische Entwicklung unterstützen und nach strengen Standards zertifiziert sind. Bis 2030 sollen Kompensationsmaßnahmen sukzessive zurückgefahren werden. Dafür verstärkt Bosch seine Investitionen in regenerative Energien. So sollen unternehmenseigene Photovoltaik-Anlagen, wie zum Beispiel an den indischen Standorten Nashik und Bidadi, ausgebaut werden. Insgesamt rechnet das Unternehmen dadurch mit einer Verzehnfachung der bereits installierten Energieleistung. Zusätzlich schließt Bosch weltweit langfristige und exklusive Lieferverträge mit neuen Wind- und Solarparks, die sich somit auch ohne staatliche Förderung rechnen können.

Eine Milliarde Euro für Energieeffizienz – auch mit vernetzten Lösungen
Ein wichtiger Hebel zur CO2-Neutralität ist die Energieeffizienz. Bosch investiert in den kommenden zehn Jahren eine Milliarde Euro in die Energieeffizienz seiner Anlagen und Gebäude. „Den Energieverbrauch und Kohlendioxidausstoß wollen wir absolut senken, nicht nur relativ zur Wertschöpfung“, betont Denner. Bis 2030 sollen zusätzliche Energie-Einsparungen in Höhe von 1,7 Terawattstunden pro Jahr realisiert werden, mehr als ein Fünftel des aktuellen Jahresverbrauchs und vergleichbar mit dem Stromverbrauch der privaten Haushalte von Köln. Bosch setzt bereits seit Jahren auf ein konsequentes Umweltmanagement. Allein 2018 wurden rund 500 Energieeffizienz-Projekte umgesetzt, die den Energieverbrauch um knapp 1,5 Prozent reduziert haben. Wesentlicher Effizienztreiber ist inzwischen auch die Vernetzung der Produktion. In mehr als 30 Werken weltweit setzt Bosch bereits die eigene Energy-Plattform aus dem Industrie-4.0- Lösungsportfolio ein. Die Plattform ist eine cloudbasierte Software-Lösung, die den Stromverbrauch jeder einzelnen Maschine verfolgen und steuern kann.

Klimaschutz rechnet sich gesellschaftlich – und ökonomisch
Durch den Zukauf von Ökostrom, CO2-Kompensationsleistungen und Versorgung mit regenerativen Energien entstehen dem Unternehmen bis 2030 Mehrkosten in Höhe von einer Milliarde Euro. Im gleichen Zeitraum investiert Bosch eine Milliarde Euro in die Steigerung der eigenen Energieeffizienz. Die zunehmende Energieeffizienz bringt Bosch eine Ersparnis in Höhe von rund einer Milliarde Euro. Damit reduziert sich der Aufwand des Unternehmens für die CO2-Neutralität bis zum Jahr 2030 von rund zwei Milliarden auf eine Milliarde Euro. „Klimaschutz ist machbar und mit der nötigen Konsequenz schnell umsetzbar“, betont Denner. „Unsere Investitionen nützen nicht nur uns bei Bosch, sie nützen der gesamten Menschheit.“

Bosch-Projekte mit Vorbildcharakter – eine Auswahl

Das Werk Feuerbach – Energieeffizient, durch Mensch und Maschine
Im deutschen Feuerbach befindet sich der älteste Bosch-Standort weltweit. Gegründet 1909, hat sich Feuerbach kontinuierlich und konsequent modernisiert und trägt zur Energieeffizienz des gesamten Unternehmens bei. Das Team vor Ort setzt dabei auf Energiemonitoring und die Sensibilisierung der Mitarbeiter durch Schulungen in der so genannten Energieerlebniswelt. Mittels erfolgreicher Projekte wie zum Beispiel Wärmerückgewinnung, Raumautomation, Abschaltmanagement, Hallensanierungen konnte das Werk den Energiebedarf im Vergleich zum Jahr 2007 um mehr als 50 Prozent reduzieren und seinen CO2-Ausstoß – relativ zur Wertschöpfung – um 47 Prozent senken.

Homburg – Daten nutzen, Energie sparen
Das energieeffiziente, selbstlernende Werk – dieser Vision kommt der deutsche Bosch-Standort Homburg im Saarland immer näher. Der Standort hat dadurch in den vergangenen beiden Jahren rund 5 000 Tonnen Kohlendioxid eingespart, seit 2007 sind es sogar mehr als 23 000 Tonnen CO2. Der Ansatz: Maximale Transparenz trifft technische Innovation. Mithilfe von rund 10 000 Messpunkten werden Daten der Anlagen in einer Bosch-eigenen Energiemanagement- Plattform zusammengeführt. Die Mitarbeiter können so den Verbrauch jeder einzelnen Maschine verfolgen und verbrauchsoptimiert steuern. Zu den technischen Lösungen zählen bedarfsorientierte Regulierung der Hallenlüftung, Abwärmenutzung aus diversen Bearbeitungsprozessen und nicht zuletzt das Abschaltmanagement der Anlagen.

Renningen – Bepflanzte Dächer, Photovoltaik-Anlagen – und CO2-neutral
Seit Januar 2019 ist der Bosch-Standort Renningen CO2-neutral gestellt. Die Erdgas-Nutzung für das Heizungssystem wird vollständig über Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen. Der Strombedarf wird über den Zukauf von Ökostrom abgedeckt. Ergänzend erzeugen die insgesamt 460 installierten Photovoltaik-Module auf den Dächern der Campusgebäude Strom für den Eigenbedarf. Durch die vollständige Dachbepflanzung des Forschungscampus gewinnt die Temperaturregelung in den Gebäuden: Eine unterirdische Zisterne mit einem Fassungsvermögen von rund 3 600 m3 sammelt durchsickerndes Regenwasser, das für die Kühltürme der Klimaanlage genutzt wird. Zusätzlich schützen die begrünten Dachflächen bei Sonnenschein vor direkter Sonneneinstrahlung und zu starker Aufheizung der Dächer. Diese Kombination spart 20 bis 30 Prozent Energie bei der Klimatisierung der Gebäude. Der Standort verfügt darüber hinaus über eine eigene Wasseraufbereitungsanlage. Insgesamt spart Bosch dadurch rund 20 000 m³ Trinkwasser pro Jahr.

Rodez – Nachhaltiges Heizsystem
Den CO2-Fußabdruck verkleinern – mit diesem Ziel hat das Team am Standort Rodez in Frankreich bereits 2009 seine Planungen begonnen. Seit 2013 versorgt ein eigenes Biomasseheizwerk den Standort. In der Anlage werden Holzschnitzel verbrannt, die das Werk aus der lokalen, nachhaltigkeitszertifizierten Forstwirtschaft bezieht. Die dabei entstehende Energie nutzt Rodez für die Erzeugung von Warmwasser und Prozesswärme. Durch den Einsatz der Holzschnitzelanlage deckt der Standort durchschnittlich 90 Prozent seines Heizbedarfs. Jährlich werden rund 6 600 Tonnen Holzschnitzel benötigt. Bei der Verbrennung dieser Biomasse wird lediglich die Menge an CO2 frei, die die Bäume zuvor der Atmosphäre entzogen haben. Pro Jahr reduziert das Werk seine Emissionen um rund 600 Tonnen.

Werke Bidadi und Nashik, Indien – CO2-Einsparung aus eigener Kraft
Bosch Indien verfolgt die CO2-Neutralität mithilfe der eigenen natürlichen Energiequellen. Angespornt von der Idee, den Standort tagsüber komplett regenerativ versorgen zu können, begann das Team am Standort Nashik 2015 mit der Installation erster PV-Anlagen. Mittlerweile erzeugen 50 000 Solarpanels auf Dächern, Parkplätzen und freistehenden Flächen rund 20 Prozent des vom Werk jährlich benötigten Energiebedarfs. Der Standort verringerte seinen CO₂- Ausstoß seit 2015 um rund 23 000 Tonnen und sparte etwa 25 000 Megawattstunden Energie ein. Das entspricht einem Energiebedarf von rund 23 500 indischen Haushalten. Auch für die Reinigung der Module haben die Bosch- Experten eine umweltschonende Lösung entwickelt: Das Wasser wird mehrfach recycelt und umweltschonend gereinigt.

Ca. 1 100 Kilometer weiter südlich setzt der Standort Bidadi ebenfalls auf Solarenergie. Der Standort kann sich zu rund 30 Prozent selbst versorgen. Die PV-Anlage hat neben der Energiegewinnung noch einen weiteren Nutzen: Sie schaffen optimale Anbaubedingungen für Gemüse und Kräuter und stellen so die Versorgung der Werkkantine sicher. Neben der Sonne nutzt der Standort auch den Regen: Dieser wird gezielt in einen kleinen See umgeleitet, um die Wasserversorgung der lokalen Bevölkerung zu unterstützen.

Bosch in Mexiko – Erneuerbare Energien als Hauptquelle
Mexiko ordnet seine Energieversorgung neu. Die mexikanische Energiereform sieht vor, 35 Prozent des Strombedarfs bis 2024 aus nicht fossilen Energiequellen zu erzeugen. Die geografische Lage und die klimatischen Bedingungen, mit vielen Sonnenstunden und windertragreichen Gegenden sowie eine engagierte Förderung durch Politik und Unternehmen, bieten eine gute Basis. Bosch ist Teil dieser Bewegung und setzt hohe Maßstäbe: Mehr als 80 Prozent des Strombedarfs aller Bosch-Standorte in Mexiko wird über Exklusiv- Bezug aus einem Windpark, „Dominica“ im Bundesstaat San Luis Potosí, abgedeckt. Durch die Umstellung auf vorwiegend erneuerbare Energien konnte Bosch Mexiko in 2018 56 000 Tonnen CO2 einsparen.
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In Österreich erzielte die Bosch-Gruppe 2021 mit über 2 800 Mitarbeitern einen Umsatz von mehr als 1,4 Milliarden Euro. Bosch ist seit 1899 in Österreich präsent und heute mit allen vier Unternehmensbereichen vertreten: Mobility Solutions, Industrial Technology, Consumer Goods sowie Energy and Building Technology. An den Standorten Wien, Linz und Hallein sind internationale Kompetenzzentren für die Entwicklung von Mobilitätslösungen angesiedelt. Mehr als ein Drittel der Belegschaft in Österreich ist im Engineering-Bereich tätig.Mehr Informationen unter www.bosch.at und www.bosch-presse.at.
 
Die Bosch-Gruppe ist ein international führendes Technologie- und Dienstleistungsunternehmen mit weltweit rund 402 600 Mitarbeitern (Stand: 31.12.2021). Sie erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2021 einen Umsatz von 78,7 Milliarden Euro. Die Aktivitäten gliedern sich in die vier Unternehmensbereiche Mobility Solutions, Industrial Technology, Consumer Goods sowie Energy and Building Technology. Als führender Anbieter im Internet der Dinge (IoT) bietet Bosch innovative Lösungen für Smart Home, Industrie 4.0 und Connected Mobility. Bosch verfolgt die Vision einer nachhaltigen, sicheren und begeisternden Mobilität. Mit seiner Kompetenz in Sensorik, Software und Services sowie der eigenen IoT-Cloud ist das Unternehmen in der Lage, seinen Kunden vernetzte und domänenübergreifende Lösungen aus einer Hand anzubieten. Strategisches Ziel der Bosch-Gruppe sind Lösungen und Produkte für das vernetzte Leben, die entweder über künstliche Intelligenz (KI) verfügen oder mit ihrer Hilfe entwickelt oder hergestellt werden. Mit innovativen und begeisternden Produkten sowie Dienstleistungen verbessert Bosch weltweit die Lebensqualität der Menschen. Bosch bietet „Technik fürs Leben“. Die Bosch-Gruppe umfasst die Robert Bosch GmbH sowie ihre rund 440 Tochter- und Regionalgesellschaften in rund 60 Ländern. Inklusive Handels- und Dienstleistungspartnern erstreckt sich der weltweite Fertigungs-, Entwicklungs- und Vertriebsverbund von Bosch über fast alle Länder der Welt. Mit ihren weltweit mehr als 400 Standorten ist die Bosch-Gruppe seit Frühjahr 2020 CO2-neutral. Basis für künftiges Wachstum ist die Innovationskraft des Unternehmens. Bosch beschäftigt weltweit rund 76 100 Mitarbeiter in Forschung und Entwicklung an 128 Standorten, davon mehr als 38 000 Software-Entwickler. Mehr Informationen unter www.bosch.com, www.iot.bosch.com, www.bosch-presse.de, www.twitter.com/BoschPresse.

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Klimaschutz: Bosch ab 2020 weltweit CO2-neutral
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Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz bis 2030
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Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz bis 2030
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Bis 2030 sollen zusätzliche Energie-Einsparungen in Höhe von 1,7 Terawattstunden pro Jahr realisiert werden, mehr als ein Fünftel des aktuellen Jahresverbrauchs und vergleichbar mit dem Stromverbrauch der privaten Haushalte von Köln. Bosch setzt bereits seit Jahren auf ein konsequentes Umweltmanagement. Allein 2018 wurden rund 500 Energieeffizienz-Projekte weltweit umgesetzt. Wesentlicher Effizienztreiber ist inzwischen auch die Vernetzung der Produktion: Bosch setzt die eigene Energy-Plattform aus dem Industrie-4.0-Lösungsportfolio ein. Die Plattform ist eine cloudbasierte Software-Lösung, die den Stromverbrauch jeder einzelnen Maschine verfolgen und steuern kann.

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02  Marlies Haas

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Telefon: +43 1 79722-5010
marlies.haas@at.bosch.com
 
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