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Bosch
Österreich Presseforum

Das Bosch Österreich Presseforum enthält Presseinformationen, -mappen, -bilder und Videos zur redaktionellen Berichterstattung über die Bosch-Gruppe in Österreich.

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AGB

1. Geltung:
Alle Lieferungen und Leistungen der Robert Bosch AG, nachfolgend kurz als BOSCH bezeichnet, erfolgen ausschließlich auf Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Davon abweichende Regelungen, insbesondere Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern, gelten nur dann, wenn sie von BOSCH ausdrücklich und schriftlich vor Vertragsabschluß bestätigt worden sind. BOSCH ist nicht verpflichtet, Vertragsformblättern oder Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern zu widersprechen, und zwar auch dann nicht, wenn in diesen Geschäftsbedingungen die Gültigkeit derselben als ausdrückliche Bedingungen für den Geschäftsabschluss genannt ist. BOSCH erklärt, ausschließlich aufgrund der vorliegenden AGB kontrahieren zu wollen. Diese AGB gelten sowohl für das vorliegende Geschäft, als auch für alle zukünftigen Geschäftsfälle.

2. Angebot und Vertragsabschluß:
2.1.
Alle Angebote sind unverbindlich und freibleibend und erfolgen unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung, soweit BOSCH von konzernfremden Dritten gefertigte Komponenten anbietet.

2.2.
Vertragsabschlüsse kommen erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von BOSCH oder durch Auslieferung der Ware zu Stande. In letzterem Fall gilt die Rechnung zugleich als Auftragsbestätigung.

2.3.
Die in Preislisten, Katalogen und Werbemedien enthaltenen Informationen über Leistungen von BOSCH stellen kein Angebot dar und enthalten keine im Sinne des § 922 Abs. 2 ABGB leistungsbestimmenden Informationen.
Der Kaufgegenstand bietet nur jene Sicherheit, die aufgrund von Zulassungsvorschriften, Betriebs-, Montage- und Bedienungsanleitungen, Vorschriften von BOSCH über die Behandlung des Kaufgegenstandes - insbesondere im Hinblick auf allenfalls vorgeschriebene Überprüfungen - und sonstigen gegebenen Hinweisen erwartet werden kann.

2.4.
Mündliche Auskünfte, Nebenabreden und Zusagen sind unwirksam, es sei denn, dass sie von BOSCH vor Vertragsabschluß oder mit der Auftragsbestätigung schriftlich als vereinbart bestätigt werden. Mitarbeiter von BOSCH sind mit Ausnahme der im Geschäftsbereich Junkers/Thermotechnik Wartungs/Reparaturarbeiten durchführenden Monteure bezüglich der Reparatur/Wartungsentgelte, sowie Vertriebsmitarbeiter mit schriftlicher Inkassovollmacht nicht berechtigt, für BOSCH Gelder in Empfang zu nehmen.

2.5.
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages einschließlich der AGB bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für das Abgehen vom Schriftlichkeitserfordernis.

2.6.
Falls Import- und/oder Exportlizenzen, Devisengenehmigungen oder ähnliche Genehmigungen für die Ausführung des Vertrages erforderlich sind, so ist der Vertragspartner, der für die Beschaffung verantwortlich ist, dazu verpflichtet, alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, die erforderlichen Lizenzen oder Genehmigungen rechtzeitig beizustellen.

3. Preise:
3.1.
Zur Verrechnung gelangen die am Tag der Lieferung gültigen Preise von BOSCH zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Vereinbarte Preise gelten vorbehaltlich einer Änderung konzernfremder Gestehungskosten.
Die in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen und Preislisten etc. enthaltenen oder sich aus Mustern ergebenden Angaben über Gewicht, Maß, Fassungsvermögen, Preis, Leistung u. dgl. sind nur maßgeblich, wenn im Angebot und/oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf sie Bezug genommen ist.

3.2.
Die angegebenen Preise verstehen sich ab dem Zentrallager ohne Nebenspesen, Kosten für die Verpackung, Versand und/oder Zoll, die gesondert in Rechnung gestellt werden. BOSCH behält sich das Recht vor, die Preise angemessen zu ändern, wenn nach Abschluß des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Lohnkostenänderungen, z.B. aufgrund von Tarifbeschlüssen, oder Materialpreisänderungen eintreten. Diese werden dem Besteller auf Verlangen nachgewiesen.

3.3.
Dienstleistungen, insbesondere Installations-, Wartungs- und/oder Reparaturarbeiten sowie Einschulungen werden nach den jeweils gültigen Regiestundensätze von BOSCH verrechnet.

4. Lieferung:
4.1.
Lieferfristen sind unverbindlich und beginnen nicht vor Klarstellung aller technischer Auftragsdetails zu laufen. Lieferverzögerungen berechtigen daher den Vertragspartner nicht zur Geltendmachung von Ansprüchen, egal aus welchem Rechtstitel. BOSCH ist zu Teillieferungen berechtigt. Betriebsstörungen und alle Ereignisse, die sich außerhalb des Einflussbereiches von BOSCH ereignen, insbesondere auch Lieferverzögerungen von Vorlieferanten, berechtigen BOSCH unter Ausschluss von Gewährleistungs-, Irrtumsanfechtungs- und/oder Schadenersatzansprüchen zur Verlängerung der Lieferfristen oder Aufhebung des Vertrages. Das gilt auch dann, wenn die Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem sich BOSCH bereits in Verzug befindet.

4.2.
Transporte erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Vertragspartners, auch bei Teillieferungen. Das gilt auch dann, wenn Frankolieferungen vereinbart werden.
Frachtkosten werden nicht vorverauslagt. Der Transport erfolgt durch einen Spediteur/Frachtführer unserer Wahl, ohne Verbindlichkeit für billigsten Versand.

4.3
Auch für Waren, die frei Baustelle, abgeladen, auf Kosten von BOSCH geliefert werden, erfolgt der Gefahrenübergang von BOSCH an den Vertragspartner ebenfalls im Zeitpunkt der Übergabe an den Transporteur.

4.4.
Eine Versicherung der Ware erfolgt nur über schriftlichen Auftrag des Vertragspartners und auf dessen Rechnung.

4.5.
Unabhängig vom Liefer- und/oder Leistungsort und der Übernahme allfälliger Transportkosten wird als Erfüllungsort auf Seiten des Vertragspartners Wien vereinbart.

4.6.
Bei Export der gekauften Ware ist der Vertragspartner verpflichtet, für den notwendigen Export- und Zollbewilligungen udgl. auf seine Kosten zu sorgen. BOSCH haftet nicht für die Zulässigkeit der Ausfuhr der Ware und deren Übereinstimmung mit den rechtlichen und technischen Vorschriften des Importlandes, aber auch nicht dafür, dass sie dem technischen Stand im Importland entsprechen. Bezüglich allenfalls entstehender Versand- oder Zollaufwendungen hält der Vertragspartner BOSCH schad- und klaglos.

Nimmt der Vertragspartner die vertragsgemäß bereitgestellte Ware oder Leistung nicht am vertraglich vereinbarten Ort oder zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt an und ist die Verzögerung nicht durch eine Handlung oder Unterlassung von BOSCH verschuldet, so hat BOSCH die Möglichkeit, entweder den vereinbarten Preis fällig zu stellen und Erfüllung zu verlangen oder auf die Bezahlung einer angemessenen Rücknahme- oder Stornierungsgebühr zu bestehen. Es gilt ausdrücklich als vereinbart, dass eine solche bis zum Ausmaß von 50% des Warenwertes zulässig ist.

5. Gewährleistung und Haftung:
5.1.
Der Vertragspartner ist verpflichtet, übernommene Ware und erbrachte Leistungen unverzüglich auf ihre Mängelfreiheit zu überprüfen und allfällige Mängel ebenso unverzüglich, längstens jedoch binnen Wochenfrist nach Warenerhalt bzw. Leistungserbringung bei sonstigem Anspruchsausschluss schriftlich geltend zu machen. Transportschäden oder Fehlmengen sind binnen 24 Stunden ab Ablieferung bei sonstigem Verlust unter genauer Angabe des aufgetretenen Schadens und/oder Anzahl und genaue Produktbezeichnung der fehlerhaften bzw. fehlenden Waren schriftlich geltend zu machen. Mängelrügen berechtigen nicht zur teilweisen oder gänzlichen Zurückbehaltung von Rechnungsbeträgen.

5.2.
Die Gewährleistungsfrist beträgt gegenüber Verbrauchern im Sinne des KSchG 2 Jahre, sonst 6 Monate. Sie wird weder durch Verbesserungen, noch durch Verbesserungsversuche verlängert oder unterbrochen, vor allem dann nicht, wenn diese außerhalb der hiermit vereinbarten Gewährleistungsfrist erfolgen. Eine allfällige Verlängerung der Gewährleistungsfrist bezieht sich nur auf den reparierten Teil. Bei Teillieferungen beginnt die Gewährleistungsfrist mit Übergabe des jeweiligen Teils. Diese Verpflichtung besteht nur für solche Mängel, die während eines Zeitraumes von zwei Jahren ab Lieferung auftreten.

BOSCH muss die Möglichkeit eingeräumt werden, den geltend gemachten Mangel zu prüfen und als solchen anzuerkennen. Bosch hat das Recht zu entscheiden, ob der Mangel selbst behoben wird oder durch einen autorisierten Dritten, weiters, sich die mangelhafte Ware oder die mangelhaften Teile zwecks Nachbesserung zurücksenden zu lassen, die mangelhafte Ware an Ort und Stelle nachzubessern, die mangelhaften Teile oder die mangelhafte Ware zu ersetzen.

Die Gewährleistungspflicht gilt nur für Mängel, die unter Einhaltung der vorgesehenen Betriebsbedingungen und bei normalem Gebrauch auftreten. Ausgenommen hiervon sind Mängel, die auf schlechter Aufstellung durch den Vertragspartner oder dessen Beauftragten, schlechter Instandhaltung, schlechten oder ohne schriftlicher Zustimmung von BOSCH ausgeführter Reparaturen oder Änderungen durch eine von Bosch verschiedene Person oder dessen Beauftragten, oder normaler Abnützung beruhen.

Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Fehlern, die durch äußere Einflüsse, Bedienungsfehler oder den Betrieb der Vertragsware gemeinsam mit anderen Geräten oder Zubehör, das nicht von BOSCH stammt und dessen Kompartibilität mit der Vertragsware nicht ausdrücklich schriftlich zugesagt wurde, entstehen.

Bosch hat nur dann für die Kosten einer durch den Vertragspartner selbst vorgenommenen Mängelbehebung aufzukommen, wenn diese Mängelbehebung zuvor von BOSCH schriftlich genehmigt wurde.

5.3.
Bei gerechtfertigter Mängelrüge ist BOSCH berechtigt, einen allfälligen Preisminderungsanspruch durch Verbesserung oder Ersatzlieferung abzuwenden. Im Falle einer wiederkehrenden Geschäftsbeziehung ist BOSCH auch berechtigt, eine Gutschrift über den Kaufpreis auszustellen.

5.4.
Nur wenn BOSCH eine Mängelbehebung trotz angemessener Fristsetzung zu Unrecht ablehnt, ist der Vertragspartner berechtigt, die Mängelbehebung durch eine Drittfirma vornehmen zu lassen.

Darüber hinausgehende Gewährleistungsansprüche, insbesondere auf Preisminderung, Rücktritt und Wandlung bestehen nicht.

5.5.
Schadenersatzansprüche und Forderungen auf und aus Irrtumsanfechtungen, die aus einer allfälligen mangelhaften Lieferung oder Leistung resultieren, sind ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn Mitarbeiter von BOSCH hätten derartige Ansprüche vorsätzlich oder grob fahrlässig begründet.

Jedenfalls sind allfällige Ersatzansprüche des Vertragspartners mit dem einfachen Nettowarenwert bzw. Nettoleistungsentgelt und andererseits mit einem Maximalbetrag von Euro 5.000,00 begrenzt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn des Vertragspartners ist jedenfalls ausgeschlossen.

5.6.
Macht der Vertragspartner gegen BOSCH Schadenersatzansprüche geltend, so ist er sowohl bezüglich der Verursachung, als auch hinsichtlich des Verschuldens von BOSCH zum Nachweis verpflichtet.

5.7.
Die Abtretung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche udgl. ist unzulässig.

5.8.
Bei Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen hat der Vertragspartner BOSCH ein angemessenes Gebrauchsentgelt sowie eine Entschädigung für die Wertminderung der Leistung, zumindest je 25 % vom vereinbarten Nettokaufpreis oder vereinbarten Reparaturentgelt, sowie die Kosten für die Rücksendung, den Transport sowie allfälligen Manipulationsaufwand zu ersetzen, wenn die Ware/Leistung trotz des Mangels noch brauchbar war oder vom Vertragspartner benützt worden ist.

5.9.
Der Vertragspartner verzichtet ausdrücklich auf die Geltendmachung von Ersatzansprüchen für Sachschäden aus dem Titel des Produkthaftungsgesetzes, die er im Rahmen seines Unternehmens erleidet. Insoweit der Vertragspartner die vertragsgegenständliche Ware an andere Unternehmer weiterveräußert, ist er verpflichtet, obigen Verzicht auch auf seine und allfällige weiterer unternehmerische Vertragspartner zu überbinden. Insoweit eine solche Überbindung unterbleibt, verpflichtet sich der Vertragspartner, BOSCH schad- und klaglos zu halten und alle Kosten, die im Zusammenhang mit einer solchen Haftbarmachung anfallen, zu übernehmen. Sollte der Vertragspartner seinerseits im Rahmen des PHG zur Haftung herangezogen werden, verzichtet er BOSCH gegenüber auf jeglichen Regress.

5.10.
Die Haftung von Bosch für Folgeschäden gegenüber dem Vertragspartner ist für jede Art wirtschaftlicher Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, ausgeschlossen.

5.11.
Der Vertragspartner ist im Sinne des § 933 b ABGB berechtigt, in der gesetzlichen Frist von zwei Monaten Rückgriff gegen Bosch zu nehmen, allerdings nur, wenn eine solche Inanspruchnahme längstens binnen 3 Jahren ab Lieferung gerichtlich erfolgt.

5.12.
Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige technische Unterlagen, welche auch Teil des Angebotes sein können, bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen u. dgl. stets geistiges Eigentum von BOSCH. Jede Verwertung, Vervielfältigung, Reproduktion, Verbreitung und Aushändigung an Dritte, Veröffentlichung und Vorführung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von BOSCH.

6. Installationsregeln:
6.1.
Bei Verwendung der gelieferten Ware sind die Installations-, Bedien- und sonstigen technischen Vorschriften und Hinweise vom Vertragspartner zu beachten. Er ist auch verpflichtet, seine allfälligen Vertragspartner über deren Geltung zu informieren.

6.2.
BOSCH übernimmt insbesondere keine Haftung für Schäden jeglicher Art, die aufgrund unsachgemäßer Behandlung, Bedienung, Installation, Einbau odgl. entstehen. Eine Haftung oder Gewähr für Kompatibilität mit anderen Produkten oder Systemen oder für einen bestimmten Verwendungszweck ist ausgeschlossen.

6.3.
Montage-, Wartungs- und/oder Reparaturorte sind zugänglich zu halten, widrigenfalls Annahmeverzug des Vertragspartners und die Fälligkeit der BOSCH-Forderung gegeben ist.
Durch die Inbetriebnahme eines von BOSCH gelieferten Gerätes durch BOSCH selbst oder ein durch BOSCH autorisiertes Unternehmen, ändert sich der Umfang der Gewährleistungsverpflichtungen gegenüber dem Vertragspartner, so wie sie im Falle der Warenlieferung allein gegeben wäre, in keiner Weise.

6.4.
Sofern der Vertragspartner eine Abnahmeprüfung wünscht, ist diese mit BOSCH ausdrücklich bei Vertragsabschluß in schriftlicher Form zu vereinbaren. Soweit keine abweichenden Regelungen getroffen werden, kann BOSCH entscheiden, wo diese stattfinden soll, am Herstellungsort bzw. an einem von BOSCH zu bestimmenden Ort. Dies ist jedenfalls während der normalen Arbeitszeit der BOSCH - Mitarbeiter durchzuführen. Dabei ist die für die Abnahmeprüfung allgemeine Praxis des betreffenden Industriezweiges maßgeblich.

7. Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht:
7.1.
Die Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, gleich ob sie sich auf dieses oder auf vorgegangene Geschäfte beziehen, unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherstellung für die Saldoforderung.

7.2.
Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes bedarf nicht des Rücktritts, gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag und entbindet den Vertragspartner nicht von seinen Pflichten, insbesondere auf Zahlung des Kaufpreises oder eines Reparaturentgeltes. Während des Bestehens eines Eigentumsvorbehaltes ist eine Weiterveräußerung, Verarbeitung oder Verpfändung, Sicherungsübereignung oder aus sonstiger Verfügung über die gekaufte oder reparierte Ware an einen Dritten unzulässig. Von jeglicher Veränderung des Rechtsstatuses von BOSCH an der Vorbehaltsware, also insbesondere von Pfändungen oder Zustandsverschlechterungen, sind wir vom Vertragspartner unverzüglich zu verständigen. Der Vertragspartner hat alle Kosten und Maßnahmen zur Beseitigung des Eingriffes, insbesondere etwa von Exszindierungsprozessen zu ersetzen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, auf Dauer des fortbestehenden Eigentums für die Erhaltung der Vorbehaltsware in voll wiederverkaufsfähigem Zustand zu sorgen.

7.3.
Macht BOSCH seinen Eigentumsvorbehalt geltend, so ist der Vertragspartner verpflichtet, verschuldensunabhängig eine allfällige Wertminderung an der Vorbehaltsware und ein angemessenes Entgelt für deren Gebrauch an BOSCH zu bezahlen.

7.4.
Kommt es trotz des vereinbarten Eigentumsvorbehaltes zu einer Veräußerung der Vertragsware an einen Dritten, tritt der Vertragspartner bereits jetzt alle daraus entstehenden Ansprüche gegen seinen Abnehmer bis zur Höhe einer allfällig aushaftenden (Saldo-) Forderung an BOSCH sicherungshalber ab. Die unwiderruflich erklärte Abtretung wird wirksam, wenn sie von BOSCH innerhalb eines Jahres ab Kenntnis von der Veräußerung der Vorbehaltsware angenommen wird.

7.5.
Kommt der Vertragspartner seinen Verpflichtungen gegenüber BOSCH nicht nach, so ist BOSCH berechtigt, die gesamte, noch offene Restschuld fällig zu stellen, auch wenn etwa bezüglich einzelner Rechnungen oder eines begebenen Wechsels eine spätere Fälligkeit vereinbart worden ist.

7.6.
BOSCH ist für diesen Fall berechtigt, sofort die Herausgabe der verkauften oder reparierten Ware unter Ausschluss jeglichen Zurückbehaltungsrechtes des Vertragspartners zu begehren.

Nach Rücknahme der Ware obliegt es BOSCH, die Sache entweder zu veräußern und den erzielten Verkaufspreis unter Abzug des eigenen Aufwandes dem Vertragspartner auf seine noch bestehenden Verpflichtungen gutzuschreiben oder die Waren zum Rechnungspreis unter Abzug allfälliger Wertminderung zurückzunehmen und dem Vertragspartner für seine Benutzungsdauer ein angemessenes Entgelt, zumindest jedoch 25 % des Kaufpreises oder des vereinbarten Reparaturentgeltes anzulasten.

7.7.
BOSCH steht zu, für jene offenen Forderungen, und zwar auch zur Sicherung von Forderungen aus anderen Rechtsgeschäften, die ihr zur Reparatur übergebenen Sachen bis zur Begleichung sämtlicher offener Forderungen zurück zu behalten. BOSCH ist von seiner Verpflichtung zur Vornahme von Gewährleistungsarbeiten befreit, solange ein Zahlungsrückstand des Vertragspartners gegeben ist.

8. Zahlungsbedingungen
8.1.
Soferne sich aus der Auftragsbestätigung kein anderes Zahlungsziel ergibt, sind Rechnungen am Tag des Erhalts ohne Skonto oder sonstige Abzüge zur Zahlung fällig. BOSCH ist berechtigt, Ware nur gegen Vorauskassa auszuliefern, wenn der Vertragspartner Neukunde ist oder sich nach Vertragsabschluss herausstellt, dass der Vertragspartner über keine ausreichende Bonität verfügt. Eine solche ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn das Bonitätsranking des Vertragspartners beim Kreditschutzverband den Code 400 erreicht oder übersteigt.

8.2.
BOSCH ist berechtigt, Zahlungen auf angefallene Zinsen, eigene Mahn-, fremde Inkasso- und Rechtsanwaltskosten anzurechnen. Zahlungen dürfen auch bei gegenteiliger Widmung durch den Vertragspartner auf die älteste Forderung angerechnet werden. Anderslautende Vermerke, etwa auf Zahlungsbelegen, sind unwirksam.

8.3.
Für den Fall des Zahlungsverzuges verpflichtet sich der Vertragspartner Verzugszinsen in Höhe von 1 % pro Monat zu bezahlen.

8.4.
Der Vertragspartner verpflichtet sich weiters, unseren eigenen Mahnaufwand bis zu Euro 20,00 je Mahnung zuzüglich Ust., die Mahnkosten eines allfälligen Gläubigerschutzverbandes gemäß Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Höchstsätze der Inkassoinstitute gebührenden Vergütungen, Bundesgesetzblatt BGBl. 141/1996 idgF., und die Kosten von einschreitenden Rechtsanwälten, soweit sie zweckdienlich und notwendig waren, zu tragen.

8.5.
Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, mit Forderungen - welcher Art auch immer - aufzurechnen, sofern diese nicht von BOSCH ausdrücklich und schriftlich anerkannt oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt sind.

8.6.
Bei Exportgeschäften ist der Vertragspartner verpflichtet, sämtlich Export- und Zollpapiere udgl. im Original an BOSCH zu retournieren, widrigenfalls er allfällig vorgeschriebene Abgaben zu bezahlen hat.

8.7.
Mehrere Vertragspartner haften zur ungeteilten Hand.

8.8.
Nicht von BOSCH stammende Vermerke auf Zahlscheinen werden infolge elektronischer Verarbeitung nicht gelesen und sind daher unwirksam.

9. Gerichtsstand, Rechtswahl
9.1.
Zwischen den Vertragsparteien gilt unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes österreichisches Recht.

9.2.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen oder des sonstigen, mit dem Vertragspartner abgeschlossenen Vertrages, berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt jene, die am nächsten kommt und am ehesten entspricht.

9.3.
Die AGB gelten gegenüber Verbrauchern (i.S. d. KSchG) nur, soweit ihnen nicht zwingende Regelungen des Konsumentenschutzgesetzes, BGBl. Nr. 140/1979, entgegenstehen.

9.4.
Als Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten zwischen BOSCH und unternehmerischen Vertragspartnern wird das sachlich zuständige Gericht in Wien vereinbart, wobei BOSCH aber berechtigt ist, Klagen auch bei anderen Gerichten, für die ein gesetzlicher Gerichtsstand des Vertragspartners vorliegt, anhängig zu machen.

9.5.
Der BOSCH ist berechtigt, Daten des Vertragspartners gemäß Datenschutzgesetz im Rahmen des Geschäftsverkehrs zu speichern und zu bearbeiten.

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13.12.2021

Bosch auf der CES 2022: Smarte Technik für einen sicheren, komfortablen und nachhaltigen Alltag

Bosch-Stand befindet sich in der Central Hall

Bosch erfindet die Sonnenblende neu
Bosch erfindet die Sonnenblende neu © Bosch

Auch wenn herkömmliche Sonnenblenden die Autofahrer vor störendem Gegenlicht schützen, so versperren sie – einmal heruntergeklappt – oft auch große Teile des Sichtfeldes. Mit der neuen transparenten und digitalen Sonnenblende – dem Virtual Visor – revolutioniert Bosch den Fahrzeuginnenraum und erfindet den „Oldie“ neu. Dafür wird die klassische Sonnenblende durch ein transparentes LCD-Display und eine auf den Fahrer ausgerichtete Kamera ersetzt. Durch intelligente Algorithmen verdunkelt der Virtual Visor ausschließlich den Teil auf dem Display, aus dem die Sonne den Fahrer blenden würde. Der Rest des Displays bleibt durchsichtig und die Sicht auf die Straße frei.

Zu dieser Meldung gibt es: 3 Bilder 1 Dokument

Pressetext (15722 Zeichen)Plaintext

  • Ausgezeichnet: Smart Connected Biking Lösung erhält CES® 2022 Innovation Awards Honoree.
  • Softwarebasiert: Bosch Showcar zeigt das softwaredefinierte und vernetzte Auto für die Mobilität von heute und morgen.
  • Überirdisch: Bosch-Technik auf der ISS analysiert Geräusche, um Anomalien zu erkennen.
  • Alltagstauglich: Smarte Hausgeräte sorgen für mehr Komfort, Nachhaltigkeit und Sicherheit.


Stuttgart/Las Vegas – Technik für alle Lebenslagen: Bosch präsentiert auf der CES in Las Vegas vernetzte, intelligente und nachhaltige Produkte und Services für ein besseres Leben – daheim und unterwegs. Sie finden Bosch vom 4. bis 8. Januar 2022 auf der CES in der Central Hall am Stand #16103.


Ausgezeichnete Lösung von Bosch

Für seine Smart Connected Biking Lösung hat Bosch eBike Systems einen CES® 2022 Innovation Awards Honoree in der Kategorie „Vehicle Intelligence & Transportation“ erhalten. Die CES® Innovation Awards werden von der Consumer Technology Association (CTA) vergeben.

Smart Connected Biking Lösung – eBike Fahrspaß 2.0: Mit der neuen Systemgeneration von Bosch eBike Systems verschmelzen das physische Erlebnis eBike-Fahren und das digitale Erlebnis per Vernetzung und App. Das smarte System besteht aus der neuen eBike Flow App, einer Bedieneinheit mit LED-Anzeigen, einem Farbdisplay, Akku sowie Drive Unit und ermöglicht kontinuierliche Erweiterungen dank Over-the-Air-Updates. Die eBike Flow App bereichert das smarte eBike mit zusätzlichen, digitalen Features wie dem automatischen Activity Tracking oder der individuellen Anpassung der Fahrmodi – für mehr Fahrspaß und Reichweite im Alltag und in der Freizeit.
Das muss man von Bosch gesehen haben

Bosch Showcar: Die Mobilität der Zukunft ist automatisiert, vernetzt, elektrifiziert und personalisiert. Fahrzeuge werden sich künftig verstärkt elektrisch fortbewegen, sind mit anderen Verkehrsteilnehmern und ihrer Umgebung vernetzt und bieten ihren Insassen individuell auf sie zugeschnittene, cloudbasierte Services wie zum Beispiel Falschfahrerwarnung oder Straßenzustandsdienste. In seinem Showcar zeigt Bosch sein Systemverständnis und umfassende Kompetenz in Soft- und Hardware. Bosch entwickelt beispielsweise Zentralrechner für die zukünftige Elektronikarchitektur. Die sogenannten Vehicle Computer setzt das Unternehmen sowohl für das assistierte und automatisierte Fahren, die Fahrzeugbewegung als auch für Cockpit-Funktionen und Karosserieelektronik ein. Mit Software-Updates Over-the-Air werden Funktionen in Autos fortlaufend auf dem neuesten Stand gehalten.

Virtual Visor – die transparente digitale Sonnenblende: Herkömmliche Sonnenblenden schützen Autofahrer vor störendem Gegenlicht. Einmal heruntergeklappt, versperren sie allerdings oft auch große Teile des Sichtfeldes. Dieses Problem löst Bosch mit einem neuen transparenten LCD-Display, das die lichtundurchlässige Blende im Auto ersetzt. Der Virtual Visor wird mit der Insassenbeobachtungskamera verbunden, die die Position der Augen des Fahrers erkennt. Anhand intelligenter Algorithmen auf Basis künstlicher Intelligenz wertet die virtuelle Sonnenblende diese Informationen aus und verdunkelt auf dem Display ausschließlich den Teilbereich, in dem die Sonne oder andere Lichtquellen den Fahrer blenden würden. Der Rest bleibt durchsichtig und verdeckt nicht mehr die Sicht auf das Verkehrsgeschehen.

SoundSee – intelligentes Gehör für die ISS: Der SoundSee von Bosch ist kaum größer als eine Brotdose, aber vollgepackt mit modernster künstlicher Intelligenz (KI). SoundSee befindet sich in der Internationalen Raumstation (ISS). An Bord des fliegenden, autonomen Astrobee-Roboters der NASA erfasst SoundSee mit integrierten Mikrofonen die Umgebungsgeräusche im Weltraum. Mithilfe von KI analysiert die Bosch-Technik die Audiodaten anschließend, um potenzielle Anomalien zu erkennen und Hinweise darauf zu geben, wann Wartungsarbeiten erforderlich sind. SoundSee wurde zusammen mit Astrobotic im Rahmen einer Forschungskooperation mit der NASA entwickelt.

Softwarebasierte Lösungen für die Mobilität von heute und morgen

Lösungen für das softwaredefinierte Fahrzeug: Software spielt in der Fahrzeugentwicklung eine zunehmend zentrale Rolle. Denn neue Funktionen für die Vernetzung, Automatisierung und Personalisierung werden künftig mehr denn je durch Software realisiert. Bosch bringt bereits heute jährlich mehr als 200 Millionen Steuergeräte mit eigener Software in Fahrzeuge weltweit. Dafür verfügt das Unternehmen über eine tiefe Software-, Elektronik- sowie Systemkompetenz und entwickelt anwendungsspezifische Fahrzeugsoftware mit entsprechender Hardware für alle Fahrzeugbereiche von Fahrerassistenz und Infotainment bis zum Antrieb. Bei der 100-prozentigen Tochtergesellschaft ETAS bündelt Bosch künftig die Entwicklung anwendungsunabhängiger Basissoftware und sogenannter Middleware, ebenso wie cloudbasierte Softwarebausteine für Software-Updates Over-the-Air.

Advanced Driving Module – vorintegrierte Komponenten für Elektroautos: Mit vorintegrierten Modulen wie dem Advanced Driving Module (ADM) reduziert Bosch die Komplexität in der Entwicklung von Elektroautos und erhöht dadurch die Effizienz für Automobilhersteller. Das ADM fasst die individuellen Systeme Antrieb, Bremse und Lenkung zu einem harmonisierten Verbund zusammen, den Hersteller schneller und kosteneffizienter ins Fahrzeug integrieren können. Zudem sorgen vereinfachte Schnittstellen und eine einheitliche Software-Architektur für eine optimierte Kommunikation zwischen den Komponenten und bilden die Grundlage für neue Features.

Technician Process Assistant (TPA) – der digitale Techniker-Hilfsdienst: Der Technician Process Assistant (TPA) ist Teil eines vernetzten After-Sales-Ökosystems, in dem Maschinen und Menschen bei Bedarf Daten austauschen, um Fahrzeuge effizient zu reparieren und zu warten. Das System lernt und entwickelt sich ständig weiter und ist eine freihändige, plattformunabhängige Lösung, die mit Tablet, PC und Wearables funktioniert. Darüber hinaus wurde eine mithilfe künstlicher Intelligenz entwickelte Wissensdatenbank unter Verwendung herkömmlicher Serviceinformationen erstellt. Im Falle von technischen Eskalationen besteht die Möglichkeit, einen Experten direkt mit den „Augen und Ohren“ eines Technikers am Fahrzeug zu verbinden – für mehr Genauigkeit und Effizienz bei Service und Reparaturen an den immer komplexeren Fahrzeugen von heute.

Nevonex – vernetzt die Landwirtschaft: Die Landwirtschaft steht aktuell vor der Herausforderung, die Nahrungsmittelproduktion unter den Vorzeichen des Klimawandels sicherzustellen. Nevonex unterstützt Landwirte dabei mit dem notwendigen Expertenwissen in Form digitaler Dienste. Die von Drittanbietern zur Verfügung gestellten Services können mittels Nevonex herstellerunabhängig auf Landmaschinen eingesetzt werden. Sie dienen sowohl der Automatisierung von Maschineneinstellungen als auch der Optimierung von landwirtschaftlichen Anbauprozessen. Bosch erforscht dabei, wie Daten aus den Anbauprozessen erfasst und als Information für nachfolgende Prozessschritte genutzt werden können. Ziel ist es, mittels Edge-Computing robuste, KI-basierte Dienste in die Landwirtschaft zu bringen.

Durchatmen in der Stadt – Bosch-Lösung für bessere Luftqualität: Um Luftqualität in Städten, an Flughäfen und Bahnhöfen oder in Gewerbegebieten zu verbessern, bietet Bosch innovative Lösungen für eine präzise Erfassung und Simulation von Emissionen. Luftmessboxen von Bosch liefern hoch genaue Werte für Stickoxide, Feinstaub, Luftfeuchtigkeit und Temperatur – und damit wichtige Daten für die Luftqualität an einem Standort. Diese Daten werden in die Cloud übertragen und ausgewertet. Die genaue Kenntnis und Lokalisierung der Luftschadstoffe und deren Ausbreitung ermöglicht es, frühzeitig Maßnahmen zu ergreifen und damit die Luftqualität nachhaltig zu verbessern.

Intelligente Lösungen für mehr Komfort und Sicherheit im Zuhause

Klimageräte von Bosch - Wohlfühlklima im eigenen Zuhause: Das hocheffiziente Split Klimagerät Climate 5000 3.0 bietet dank modernster Invertertechnologie eine hohe Heiz- und Kühlleistung. Aufgrund der Fähigkeit, auch bei eisigen Außentemperaturen effizient zu heizen, ist dieses Klimagerät bestens für die meisten Wohngebäude einsetzbar. Das Climate 5000 3.0 zeichnet sich durch eine verbesserte Energieeffizienz und Feuchtigkeitsregulierung aus und schafft ein angenehmes Raumklima. Darüber hinaus reinigt das eingebaute Luftfiltersystem die Luft und reduziert flüchtige organische Verbindungen (VOCs) sowie andere schädliche Gase und Gerüche. Ebenfalls bringt Bosch das Klimagerät Inverter Ducted Split (IDS) Premium Connected neu auf den Markt. Dieses verfügt neben einer hohen Effizienz über hochinnovative vernetzte Funktionen. Mithilfe einer drahtlosen Internetverbindung und einer IoT-Plattform wird Installateuren die In-App-Registrierung von Geräten sowie eine einfache Installation und Fehlerbehebung ermöglicht. Über die zugehörige App EasyAir können Installateure und Hausbesitzer aus der Ferne auf Daten zugreifen und so den Energieverbrauch und den Gerätestatus überwachen.

Vernetzte Thermostate – Heizungssteuerung smart und einfach: Mit den beiden vernetzten Thermostaten BCC50 und BCC100 bietet Bosch eine einfache und smarte All-in-One-Steuerung für Heizungs-, Klima- und Lüftungssysteme. So können beispielsweise eigene Heiz- und Kühlpläne programmiert werden. Die Steuerung erfolgt dabei am Thermostat selbst, über die Bosch Connected Control-App oder per Sprachbefehl.

Intelligenter Backofen – Kochen mit Sprachassistent: Welche Temperatur? Direkte Hitze oder Dampf? Gar nicht so einfach, immer die ideale Gareinstellung zu kennen. Ob schnelles Abendessen oder kulinarische Glanzleistung – mit einem intelligenten Backofen von Bosch geht beides. Der Sprachassistent Alexa steht beratend zur Seite, empfiehlt nicht nur die beste Ofeneinstellung, sondern schaltet den Ofen auf Wunsch auch gleich mit an – fragen genügt.

Rezeptideen nach digitalem Blick in den Kühlschrank: Die Ideen nach neuen Rezepten gehen aus und ständig bleiben Lebensmittel übrig? Das gehört jetzt der Vergangenheit an, denn per manueller Eingabe, Synchronisierung der Home Connect Einkaufsliste oder über eine Kamera im Kühlschrank, können Lebensmittel in eine digitale Inventarliste des Kühlschranks eingegeben werden. Die Home Connect App verfügt dann über den Bestand aller vorhandenen Lebensmittel und liefert basierend auf den vorhandenen Vorräten entsprechende Rezepte. Neue kulinarische Highlights und weniger Food Waste sind garantiert.

Bosch Cookit - der kochende Alleskönner: Mit dem Cookit zieht höchste Flexibilität in die Küche ein. Ob Guided Cooking, Automatikprogramme und manuelles Kochen – die multifunktionale Küchenmaschine mit Kochfunktion bietet für jeden die passende Unterstützung. Jetzt wird es noch flexibler: Dank der neuen Funktion „Mein Rezept“ können persönliche Rezepte im Cookit gespeichert werden. Dazu wird das Rezept mit allen Zutaten, Mengenangaben, Temperaturen und besonderen Kochanweisungen in die Home Connect App eingegeben und an den Cookit weitergeleitet. Die Küchenmaschine mit Kochfunktion führt dann beliebig oft Schritt für Schritt durch die Zubereitung.

Spexor – schützt, was du schätzt: Der mobile Sicherheitsassistent ist ein intelligentes All-in-One-Gerät, das dich überall und jederzeit schützt. Er erkennt Einbrüche und gefährliche Gase, misst die Raumluftqualität und alarmiert bei Frost oder Hitze. Stellen die integrierten Sensoren Unregelmäßigkeiten in der bewachten Umgebung fest, meldet sich Spexor direkt auf dem Smartphone. Das Multisensor-Gerät ist kabellos und kann überall dort eingesetzt werden, wo zumindest eine Mobilfunkverbindung besteht.

Bosch-Sensoren – unerschütterlich, unermüdlich und unfassbar flexibel

BME688 – überwacht Luftqualität und schützt Wälder: Ob zu Hause, im Büro oder im Freien – um das Bedürfnis nach hoher Luftqualität zu erfüllen, hat Bosch Sensortec den BME688 entwickelt. Der innovative MEMS-Sensor ist der weltweit kompakteste 4-in-1-Luftqualitätssensor mit künstlicher Intelligenz und kann gleichzeitig Gas, Luftfeuchtigkeit, Temperatur sowie Luftdruck ermitteln. Er eignet sich für viele Anwendungen, wie etwa die Anzeige von verdorbenen Lebensmitteln oder die frühzeitige Entdeckung von Waldbränden. In Kooperation mit Dryad Networks werden die BME688-Sensoren mithilfe eines IoT-Netzwerks zur Früherkennung von Waldbränden eingesetzt. Weniger Brände bedeuten deutlich weniger CO2-Emissionen. Damit leistet Bosch einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz.

BHI260AP – revolutioniert Fitness-Tracking: Kniebeugen, Sit-ups oder Kettlebell-Training: die heute verfügbaren Fitnessübungen sind beinahe endlos. Viele Fitnesstracker oder Smartwatches können jedoch nur eine begrenzte Anzahl von Aktivitäten tracken und erkennen Übungen nicht immer zuverlässig aufgrund unterschiedlicher Bewegungsstile, Geräte, Körpergrößen und Leistungsniveaus der Benutzer. Um das Problem zu lösen, hat Bosch Sensortec einen neuartigen selbstlernenden Bewegungssensor BHI260AP entwickelt, der Wearables und Hearables künstliche Intelligenz verleiht. Der Sensor erkennt und reagiert automatisch auf viele unterschiedliche Bewegungen und kann jede neue Fitnessaktivität lernen, die auf regelmäßig wiederholenden Abläufen basiert.

BMP384 – resistent gegen Wasser, Chemikalien und Staub: Wearables, Haushaltsgeräte und industrielle Anwendungen kommen oft unter rauen Bedingungen zum Einsatz. Bislang waren viele barometrische Drucksensoren jedoch nicht sehr robust oder flüssigkeitsresistent und konnten deshalb nicht ohne Weiteres in wasserdichten Produkten verbaut werden. Anders der BMP384 von Bosch Sensortec, ein ebenso kompakter wie robuster barometrischer Drucksensor. Zudem stellt Bosch Sensortec auf der CES erstmalig einen neuen Drucksensor mit herausragender Genauigkeit vor. Dieser kann unter anderem für Indoor-Navigation und -Lokalisation einsetzt werden.

Bosch IoT-Lösungen für die vernetzte Stadt und für mehr Datensicherheit

Aus einer Hand – Application Store für Videoanalytic-Anwendungen: Über den weltweit ersten, offenen Application Store für Video Analytics Apps können Überwachungskameras flexibel mit neuen KI-gestützten Funktionen versehen werden. Binnen Minuten lassen sich Anwendungen, beispielsweise für die Erkennung von Gesichtsmasken, Rauch, Feuer und Überflutung oder für die Auswertung von Verkehrs- und Besucherströmen, auf unterstützten Kameras installieren. Entwickelt von der Bosch Tochter Azena, stehen insgesamt bereits über 100 Apps für mehr als 40 Anwendungsszenarien zur Verfügung – monatlich kommen neue hinzu.

Smarte Videokameras für mehr Verkehrssicherheit: Die neuen Inteox-Kameras mit Objektklassifizierung helfen mittels einer neuen Deep-Learning-Videoanalysesoftware beispielsweise bei der Verkehrsüberwachung. Fahrzeuge können selbst in verkehrsreichen Situationen mit präzisen Details schneller erkannt werden. KI unterstützt dabei, unvorhergesehene, unerwünschte oder künftige Situationen schneller, intuitiver und zuverlässiger zu erkennen.

Mit künstlicher Intelligenz gegen Hackerangriffe: Das Bosch AI Shield ist ein Sicherheitsprodukt mit künstlicher Intelligenz zum Schutz vor Angriffen von außen von KI-gestützten Systemen. Der Schutz entsteht unter anderem mittels einer Schwachstellenanalyse. Die Lösung bietet ein SaaS (Software as a Service)-basiertes Tool mit Benutzeroberfläche und wurde so konzipiert, dass sie flexibel und skalierbar von Entwicklern eingesetzt werden kann. Das KI-Modell in den Geräten oder in der Cloud gewährleistet IP-, Marken- und Investitionsschutz und schafft damit Vertrauen in die Digitalisierung.


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Bosch erfindet die Sonnenblende neu
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Bosch erfindet die Sonnenblende neu
Bosch erfindet die Sonnenblende neu

Auch wenn herkömmliche Sonnenblenden die Autofahrer vor störendem Gegenlicht schützen, so versperren sie – einmal heruntergeklappt – oft auch große Teile des Sichtfeldes. Mit der neuen transparenten und digitalen Sonnenblende – dem Virtual Visor – revolutioniert Bosch den Fahrzeuginnenraum und erfindet den „Oldie“ neu. Dafür wird die klassische Sonnenblende durch ein transparentes LCD-Display und eine auf den Fahrer ausgerichtete Kamera ersetzt. Durch intelligente Algorithmen verdunkelt der Virtual Visor ausschließlich den Teil auf dem Display, aus dem die Sonne den Fahrer blenden würde. Der Rest des Displays bleibt durchsichtig und die Sicht auf die Straße frei.

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Der Technician Process Assistant (TPA) hilft Technikern mit höherer Genauigkeit und Effizienz bei Service und Reparaturen an den immer komplexeren Fahrzeugen von heute.
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Bosch Cookit - kulinarisches Allround-Talent
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Mit dem Cookit zieht höchste Flexibilität in die Küche ein. Ob Guided Cooking, Automatikprogramme und manuelles Kochen – die multifunktionale Küchenmaschine mit Kochfunktion bietet für jeden die passende Unterstützung. Dank der neuen Funktion „Mein Rezept“ können persönliche Rezepte im Cookit gespeichert werden.

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Auch wenn herkömmliche Sonnenblenden die Autofahrer vor störendem Gegenlicht schützen, so versperren sie – einmal heruntergeklappt – oft auch große Teile des Sichtfeldes. Mit der neuen transparenten und digitalen Sonnenblende – dem Virtual Visor – revolutioniert Bosch den Fahrzeuginnenraum und erfindet den „Oldie“ neu. Dafür wird die klassische Sonnenblende durch ein transparentes LCD-Display und eine auf den Fahrer ausgerichtete Kamera ersetzt. Durch intelligente Algorithmen verdunkelt der Virtual Visor ausschließlich den Teil auf dem Display, aus dem die Sonne den Fahrer blenden würde. Der Rest des Displays bleibt durchsichtig und die Sicht auf die Straße frei.

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