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Das Bosch Österreich Presseforum enthält Presseinformationen, -mappen, -bilder und Videos zur redaktionellen Berichterstattung über die Bosch-Gruppe in Österreich.

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AGB

1. Geltung:
Alle Lieferungen und Leistungen der Robert Bosch AG, nachfolgend kurz als BOSCH bezeichnet, erfolgen ausschließlich auf Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Davon abweichende Regelungen, insbesondere Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern, gelten nur dann, wenn sie von BOSCH ausdrücklich und schriftlich vor Vertragsabschluß bestätigt worden sind. BOSCH ist nicht verpflichtet, Vertragsformblättern oder Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern zu widersprechen, und zwar auch dann nicht, wenn in diesen Geschäftsbedingungen die Gültigkeit derselben als ausdrückliche Bedingungen für den Geschäftsabschluss genannt ist. BOSCH erklärt, ausschließlich aufgrund der vorliegenden AGB kontrahieren zu wollen. Diese AGB gelten sowohl für das vorliegende Geschäft, als auch für alle zukünftigen Geschäftsfälle.

2. Angebot und Vertragsabschluß:
2.1.
Alle Angebote sind unverbindlich und freibleibend und erfolgen unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung, soweit BOSCH von konzernfremden Dritten gefertigte Komponenten anbietet.

2.2.
Vertragsabschlüsse kommen erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von BOSCH oder durch Auslieferung der Ware zu Stande. In letzterem Fall gilt die Rechnung zugleich als Auftragsbestätigung.

2.3.
Die in Preislisten, Katalogen und Werbemedien enthaltenen Informationen über Leistungen von BOSCH stellen kein Angebot dar und enthalten keine im Sinne des § 922 Abs. 2 ABGB leistungsbestimmenden Informationen.
Der Kaufgegenstand bietet nur jene Sicherheit, die aufgrund von Zulassungsvorschriften, Betriebs-, Montage- und Bedienungsanleitungen, Vorschriften von BOSCH über die Behandlung des Kaufgegenstandes - insbesondere im Hinblick auf allenfalls vorgeschriebene Überprüfungen - und sonstigen gegebenen Hinweisen erwartet werden kann.

2.4.
Mündliche Auskünfte, Nebenabreden und Zusagen sind unwirksam, es sei denn, dass sie von BOSCH vor Vertragsabschluß oder mit der Auftragsbestätigung schriftlich als vereinbart bestätigt werden. Mitarbeiter von BOSCH sind mit Ausnahme der im Geschäftsbereich Junkers/Thermotechnik Wartungs/Reparaturarbeiten durchführenden Monteure bezüglich der Reparatur/Wartungsentgelte, sowie Vertriebsmitarbeiter mit schriftlicher Inkassovollmacht nicht berechtigt, für BOSCH Gelder in Empfang zu nehmen.

2.5.
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages einschließlich der AGB bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für das Abgehen vom Schriftlichkeitserfordernis.

2.6.
Falls Import- und/oder Exportlizenzen, Devisengenehmigungen oder ähnliche Genehmigungen für die Ausführung des Vertrages erforderlich sind, so ist der Vertragspartner, der für die Beschaffung verantwortlich ist, dazu verpflichtet, alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, die erforderlichen Lizenzen oder Genehmigungen rechtzeitig beizustellen.

3. Preise:
3.1.
Zur Verrechnung gelangen die am Tag der Lieferung gültigen Preise von BOSCH zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Vereinbarte Preise gelten vorbehaltlich einer Änderung konzernfremder Gestehungskosten.
Die in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen und Preislisten etc. enthaltenen oder sich aus Mustern ergebenden Angaben über Gewicht, Maß, Fassungsvermögen, Preis, Leistung u. dgl. sind nur maßgeblich, wenn im Angebot und/oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf sie Bezug genommen ist.

3.2.
Die angegebenen Preise verstehen sich ab dem Zentrallager ohne Nebenspesen, Kosten für die Verpackung, Versand und/oder Zoll, die gesondert in Rechnung gestellt werden. BOSCH behält sich das Recht vor, die Preise angemessen zu ändern, wenn nach Abschluß des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Lohnkostenänderungen, z.B. aufgrund von Tarifbeschlüssen, oder Materialpreisänderungen eintreten. Diese werden dem Besteller auf Verlangen nachgewiesen.

3.3.
Dienstleistungen, insbesondere Installations-, Wartungs- und/oder Reparaturarbeiten sowie Einschulungen werden nach den jeweils gültigen Regiestundensätze von BOSCH verrechnet.

4. Lieferung:
4.1.
Lieferfristen sind unverbindlich und beginnen nicht vor Klarstellung aller technischer Auftragsdetails zu laufen. Lieferverzögerungen berechtigen daher den Vertragspartner nicht zur Geltendmachung von Ansprüchen, egal aus welchem Rechtstitel. BOSCH ist zu Teillieferungen berechtigt. Betriebsstörungen und alle Ereignisse, die sich außerhalb des Einflussbereiches von BOSCH ereignen, insbesondere auch Lieferverzögerungen von Vorlieferanten, berechtigen BOSCH unter Ausschluss von Gewährleistungs-, Irrtumsanfechtungs- und/oder Schadenersatzansprüchen zur Verlängerung der Lieferfristen oder Aufhebung des Vertrages. Das gilt auch dann, wenn die Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem sich BOSCH bereits in Verzug befindet.

4.2.
Transporte erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Vertragspartners, auch bei Teillieferungen. Das gilt auch dann, wenn Frankolieferungen vereinbart werden.
Frachtkosten werden nicht vorverauslagt. Der Transport erfolgt durch einen Spediteur/Frachtführer unserer Wahl, ohne Verbindlichkeit für billigsten Versand.

4.3
Auch für Waren, die frei Baustelle, abgeladen, auf Kosten von BOSCH geliefert werden, erfolgt der Gefahrenübergang von BOSCH an den Vertragspartner ebenfalls im Zeitpunkt der Übergabe an den Transporteur.

4.4.
Eine Versicherung der Ware erfolgt nur über schriftlichen Auftrag des Vertragspartners und auf dessen Rechnung.

4.5.
Unabhängig vom Liefer- und/oder Leistungsort und der Übernahme allfälliger Transportkosten wird als Erfüllungsort auf Seiten des Vertragspartners Wien vereinbart.

4.6.
Bei Export der gekauften Ware ist der Vertragspartner verpflichtet, für den notwendigen Export- und Zollbewilligungen udgl. auf seine Kosten zu sorgen. BOSCH haftet nicht für die Zulässigkeit der Ausfuhr der Ware und deren Übereinstimmung mit den rechtlichen und technischen Vorschriften des Importlandes, aber auch nicht dafür, dass sie dem technischen Stand im Importland entsprechen. Bezüglich allenfalls entstehender Versand- oder Zollaufwendungen hält der Vertragspartner BOSCH schad- und klaglos.

Nimmt der Vertragspartner die vertragsgemäß bereitgestellte Ware oder Leistung nicht am vertraglich vereinbarten Ort oder zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt an und ist die Verzögerung nicht durch eine Handlung oder Unterlassung von BOSCH verschuldet, so hat BOSCH die Möglichkeit, entweder den vereinbarten Preis fällig zu stellen und Erfüllung zu verlangen oder auf die Bezahlung einer angemessenen Rücknahme- oder Stornierungsgebühr zu bestehen. Es gilt ausdrücklich als vereinbart, dass eine solche bis zum Ausmaß von 50% des Warenwertes zulässig ist.

5. Gewährleistung und Haftung:
5.1.
Der Vertragspartner ist verpflichtet, übernommene Ware und erbrachte Leistungen unverzüglich auf ihre Mängelfreiheit zu überprüfen und allfällige Mängel ebenso unverzüglich, längstens jedoch binnen Wochenfrist nach Warenerhalt bzw. Leistungserbringung bei sonstigem Anspruchsausschluss schriftlich geltend zu machen. Transportschäden oder Fehlmengen sind binnen 24 Stunden ab Ablieferung bei sonstigem Verlust unter genauer Angabe des aufgetretenen Schadens und/oder Anzahl und genaue Produktbezeichnung der fehlerhaften bzw. fehlenden Waren schriftlich geltend zu machen. Mängelrügen berechtigen nicht zur teilweisen oder gänzlichen Zurückbehaltung von Rechnungsbeträgen.

5.2.
Die Gewährleistungsfrist beträgt gegenüber Verbrauchern im Sinne des KSchG 2 Jahre, sonst 6 Monate. Sie wird weder durch Verbesserungen, noch durch Verbesserungsversuche verlängert oder unterbrochen, vor allem dann nicht, wenn diese außerhalb der hiermit vereinbarten Gewährleistungsfrist erfolgen. Eine allfällige Verlängerung der Gewährleistungsfrist bezieht sich nur auf den reparierten Teil. Bei Teillieferungen beginnt die Gewährleistungsfrist mit Übergabe des jeweiligen Teils. Diese Verpflichtung besteht nur für solche Mängel, die während eines Zeitraumes von zwei Jahren ab Lieferung auftreten.

BOSCH muss die Möglichkeit eingeräumt werden, den geltend gemachten Mangel zu prüfen und als solchen anzuerkennen. Bosch hat das Recht zu entscheiden, ob der Mangel selbst behoben wird oder durch einen autorisierten Dritten, weiters, sich die mangelhafte Ware oder die mangelhaften Teile zwecks Nachbesserung zurücksenden zu lassen, die mangelhafte Ware an Ort und Stelle nachzubessern, die mangelhaften Teile oder die mangelhafte Ware zu ersetzen.

Die Gewährleistungspflicht gilt nur für Mängel, die unter Einhaltung der vorgesehenen Betriebsbedingungen und bei normalem Gebrauch auftreten. Ausgenommen hiervon sind Mängel, die auf schlechter Aufstellung durch den Vertragspartner oder dessen Beauftragten, schlechter Instandhaltung, schlechten oder ohne schriftlicher Zustimmung von BOSCH ausgeführter Reparaturen oder Änderungen durch eine von Bosch verschiedene Person oder dessen Beauftragten, oder normaler Abnützung beruhen.

Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Fehlern, die durch äußere Einflüsse, Bedienungsfehler oder den Betrieb der Vertragsware gemeinsam mit anderen Geräten oder Zubehör, das nicht von BOSCH stammt und dessen Kompartibilität mit der Vertragsware nicht ausdrücklich schriftlich zugesagt wurde, entstehen.

Bosch hat nur dann für die Kosten einer durch den Vertragspartner selbst vorgenommenen Mängelbehebung aufzukommen, wenn diese Mängelbehebung zuvor von BOSCH schriftlich genehmigt wurde.

5.3.
Bei gerechtfertigter Mängelrüge ist BOSCH berechtigt, einen allfälligen Preisminderungsanspruch durch Verbesserung oder Ersatzlieferung abzuwenden. Im Falle einer wiederkehrenden Geschäftsbeziehung ist BOSCH auch berechtigt, eine Gutschrift über den Kaufpreis auszustellen.

5.4.
Nur wenn BOSCH eine Mängelbehebung trotz angemessener Fristsetzung zu Unrecht ablehnt, ist der Vertragspartner berechtigt, die Mängelbehebung durch eine Drittfirma vornehmen zu lassen.

Darüber hinausgehende Gewährleistungsansprüche, insbesondere auf Preisminderung, Rücktritt und Wandlung bestehen nicht.

5.5.
Schadenersatzansprüche und Forderungen auf und aus Irrtumsanfechtungen, die aus einer allfälligen mangelhaften Lieferung oder Leistung resultieren, sind ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn Mitarbeiter von BOSCH hätten derartige Ansprüche vorsätzlich oder grob fahrlässig begründet.

Jedenfalls sind allfällige Ersatzansprüche des Vertragspartners mit dem einfachen Nettowarenwert bzw. Nettoleistungsentgelt und andererseits mit einem Maximalbetrag von Euro 5.000,00 begrenzt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn des Vertragspartners ist jedenfalls ausgeschlossen.

5.6.
Macht der Vertragspartner gegen BOSCH Schadenersatzansprüche geltend, so ist er sowohl bezüglich der Verursachung, als auch hinsichtlich des Verschuldens von BOSCH zum Nachweis verpflichtet.

5.7.
Die Abtretung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche udgl. ist unzulässig.

5.8.
Bei Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen hat der Vertragspartner BOSCH ein angemessenes Gebrauchsentgelt sowie eine Entschädigung für die Wertminderung der Leistung, zumindest je 25 % vom vereinbarten Nettokaufpreis oder vereinbarten Reparaturentgelt, sowie die Kosten für die Rücksendung, den Transport sowie allfälligen Manipulationsaufwand zu ersetzen, wenn die Ware/Leistung trotz des Mangels noch brauchbar war oder vom Vertragspartner benützt worden ist.

5.9.
Der Vertragspartner verzichtet ausdrücklich auf die Geltendmachung von Ersatzansprüchen für Sachschäden aus dem Titel des Produkthaftungsgesetzes, die er im Rahmen seines Unternehmens erleidet. Insoweit der Vertragspartner die vertragsgegenständliche Ware an andere Unternehmer weiterveräußert, ist er verpflichtet, obigen Verzicht auch auf seine und allfällige weiterer unternehmerische Vertragspartner zu überbinden. Insoweit eine solche Überbindung unterbleibt, verpflichtet sich der Vertragspartner, BOSCH schad- und klaglos zu halten und alle Kosten, die im Zusammenhang mit einer solchen Haftbarmachung anfallen, zu übernehmen. Sollte der Vertragspartner seinerseits im Rahmen des PHG zur Haftung herangezogen werden, verzichtet er BOSCH gegenüber auf jeglichen Regress.

5.10.
Die Haftung von Bosch für Folgeschäden gegenüber dem Vertragspartner ist für jede Art wirtschaftlicher Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, ausgeschlossen.

5.11.
Der Vertragspartner ist im Sinne des § 933 b ABGB berechtigt, in der gesetzlichen Frist von zwei Monaten Rückgriff gegen Bosch zu nehmen, allerdings nur, wenn eine solche Inanspruchnahme längstens binnen 3 Jahren ab Lieferung gerichtlich erfolgt.

5.12.
Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige technische Unterlagen, welche auch Teil des Angebotes sein können, bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen u. dgl. stets geistiges Eigentum von BOSCH. Jede Verwertung, Vervielfältigung, Reproduktion, Verbreitung und Aushändigung an Dritte, Veröffentlichung und Vorführung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von BOSCH.

6. Installationsregeln:
6.1.
Bei Verwendung der gelieferten Ware sind die Installations-, Bedien- und sonstigen technischen Vorschriften und Hinweise vom Vertragspartner zu beachten. Er ist auch verpflichtet, seine allfälligen Vertragspartner über deren Geltung zu informieren.

6.2.
BOSCH übernimmt insbesondere keine Haftung für Schäden jeglicher Art, die aufgrund unsachgemäßer Behandlung, Bedienung, Installation, Einbau odgl. entstehen. Eine Haftung oder Gewähr für Kompatibilität mit anderen Produkten oder Systemen oder für einen bestimmten Verwendungszweck ist ausgeschlossen.

6.3.
Montage-, Wartungs- und/oder Reparaturorte sind zugänglich zu halten, widrigenfalls Annahmeverzug des Vertragspartners und die Fälligkeit der BOSCH-Forderung gegeben ist.
Durch die Inbetriebnahme eines von BOSCH gelieferten Gerätes durch BOSCH selbst oder ein durch BOSCH autorisiertes Unternehmen, ändert sich der Umfang der Gewährleistungsverpflichtungen gegenüber dem Vertragspartner, so wie sie im Falle der Warenlieferung allein gegeben wäre, in keiner Weise.

6.4.
Sofern der Vertragspartner eine Abnahmeprüfung wünscht, ist diese mit BOSCH ausdrücklich bei Vertragsabschluß in schriftlicher Form zu vereinbaren. Soweit keine abweichenden Regelungen getroffen werden, kann BOSCH entscheiden, wo diese stattfinden soll, am Herstellungsort bzw. an einem von BOSCH zu bestimmenden Ort. Dies ist jedenfalls während der normalen Arbeitszeit der BOSCH - Mitarbeiter durchzuführen. Dabei ist die für die Abnahmeprüfung allgemeine Praxis des betreffenden Industriezweiges maßgeblich.

7. Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht:
7.1.
Die Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, gleich ob sie sich auf dieses oder auf vorgegangene Geschäfte beziehen, unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherstellung für die Saldoforderung.

7.2.
Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes bedarf nicht des Rücktritts, gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag und entbindet den Vertragspartner nicht von seinen Pflichten, insbesondere auf Zahlung des Kaufpreises oder eines Reparaturentgeltes. Während des Bestehens eines Eigentumsvorbehaltes ist eine Weiterveräußerung, Verarbeitung oder Verpfändung, Sicherungsübereignung oder aus sonstiger Verfügung über die gekaufte oder reparierte Ware an einen Dritten unzulässig. Von jeglicher Veränderung des Rechtsstatuses von BOSCH an der Vorbehaltsware, also insbesondere von Pfändungen oder Zustandsverschlechterungen, sind wir vom Vertragspartner unverzüglich zu verständigen. Der Vertragspartner hat alle Kosten und Maßnahmen zur Beseitigung des Eingriffes, insbesondere etwa von Exszindierungsprozessen zu ersetzen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, auf Dauer des fortbestehenden Eigentums für die Erhaltung der Vorbehaltsware in voll wiederverkaufsfähigem Zustand zu sorgen.

7.3.
Macht BOSCH seinen Eigentumsvorbehalt geltend, so ist der Vertragspartner verpflichtet, verschuldensunabhängig eine allfällige Wertminderung an der Vorbehaltsware und ein angemessenes Entgelt für deren Gebrauch an BOSCH zu bezahlen.

7.4.
Kommt es trotz des vereinbarten Eigentumsvorbehaltes zu einer Veräußerung der Vertragsware an einen Dritten, tritt der Vertragspartner bereits jetzt alle daraus entstehenden Ansprüche gegen seinen Abnehmer bis zur Höhe einer allfällig aushaftenden (Saldo-) Forderung an BOSCH sicherungshalber ab. Die unwiderruflich erklärte Abtretung wird wirksam, wenn sie von BOSCH innerhalb eines Jahres ab Kenntnis von der Veräußerung der Vorbehaltsware angenommen wird.

7.5.
Kommt der Vertragspartner seinen Verpflichtungen gegenüber BOSCH nicht nach, so ist BOSCH berechtigt, die gesamte, noch offene Restschuld fällig zu stellen, auch wenn etwa bezüglich einzelner Rechnungen oder eines begebenen Wechsels eine spätere Fälligkeit vereinbart worden ist.

7.6.
BOSCH ist für diesen Fall berechtigt, sofort die Herausgabe der verkauften oder reparierten Ware unter Ausschluss jeglichen Zurückbehaltungsrechtes des Vertragspartners zu begehren.

Nach Rücknahme der Ware obliegt es BOSCH, die Sache entweder zu veräußern und den erzielten Verkaufspreis unter Abzug des eigenen Aufwandes dem Vertragspartner auf seine noch bestehenden Verpflichtungen gutzuschreiben oder die Waren zum Rechnungspreis unter Abzug allfälliger Wertminderung zurückzunehmen und dem Vertragspartner für seine Benutzungsdauer ein angemessenes Entgelt, zumindest jedoch 25 % des Kaufpreises oder des vereinbarten Reparaturentgeltes anzulasten.

7.7.
BOSCH steht zu, für jene offenen Forderungen, und zwar auch zur Sicherung von Forderungen aus anderen Rechtsgeschäften, die ihr zur Reparatur übergebenen Sachen bis zur Begleichung sämtlicher offener Forderungen zurück zu behalten. BOSCH ist von seiner Verpflichtung zur Vornahme von Gewährleistungsarbeiten befreit, solange ein Zahlungsrückstand des Vertragspartners gegeben ist.

8. Zahlungsbedingungen
8.1.
Soferne sich aus der Auftragsbestätigung kein anderes Zahlungsziel ergibt, sind Rechnungen am Tag des Erhalts ohne Skonto oder sonstige Abzüge zur Zahlung fällig. BOSCH ist berechtigt, Ware nur gegen Vorauskassa auszuliefern, wenn der Vertragspartner Neukunde ist oder sich nach Vertragsabschluss herausstellt, dass der Vertragspartner über keine ausreichende Bonität verfügt. Eine solche ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn das Bonitätsranking des Vertragspartners beim Kreditschutzverband den Code 400 erreicht oder übersteigt.

8.2.
BOSCH ist berechtigt, Zahlungen auf angefallene Zinsen, eigene Mahn-, fremde Inkasso- und Rechtsanwaltskosten anzurechnen. Zahlungen dürfen auch bei gegenteiliger Widmung durch den Vertragspartner auf die älteste Forderung angerechnet werden. Anderslautende Vermerke, etwa auf Zahlungsbelegen, sind unwirksam.

8.3.
Für den Fall des Zahlungsverzuges verpflichtet sich der Vertragspartner Verzugszinsen in Höhe von 1 % pro Monat zu bezahlen.

8.4.
Der Vertragspartner verpflichtet sich weiters, unseren eigenen Mahnaufwand bis zu Euro 20,00 je Mahnung zuzüglich Ust., die Mahnkosten eines allfälligen Gläubigerschutzverbandes gemäß Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Höchstsätze der Inkassoinstitute gebührenden Vergütungen, Bundesgesetzblatt BGBl. 141/1996 idgF., und die Kosten von einschreitenden Rechtsanwälten, soweit sie zweckdienlich und notwendig waren, zu tragen.

8.5.
Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, mit Forderungen - welcher Art auch immer - aufzurechnen, sofern diese nicht von BOSCH ausdrücklich und schriftlich anerkannt oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt sind.

8.6.
Bei Exportgeschäften ist der Vertragspartner verpflichtet, sämtlich Export- und Zollpapiere udgl. im Original an BOSCH zu retournieren, widrigenfalls er allfällig vorgeschriebene Abgaben zu bezahlen hat.

8.7.
Mehrere Vertragspartner haften zur ungeteilten Hand.

8.8.
Nicht von BOSCH stammende Vermerke auf Zahlscheinen werden infolge elektronischer Verarbeitung nicht gelesen und sind daher unwirksam.

9. Gerichtsstand, Rechtswahl
9.1.
Zwischen den Vertragsparteien gilt unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes österreichisches Recht.

9.2.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen oder des sonstigen, mit dem Vertragspartner abgeschlossenen Vertrages, berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt jene, die am nächsten kommt und am ehesten entspricht.

9.3.
Die AGB gelten gegenüber Verbrauchern (i.S. d. KSchG) nur, soweit ihnen nicht zwingende Regelungen des Konsumentenschutzgesetzes, BGBl. Nr. 140/1979, entgegenstehen.

9.4.
Als Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten zwischen BOSCH und unternehmerischen Vertragspartnern wird das sachlich zuständige Gericht in Wien vereinbart, wobei BOSCH aber berechtigt ist, Klagen auch bei anderen Gerichten, für die ein gesetzlicher Gerichtsstand des Vertragspartners vorliegt, anhängig zu machen.

9.5.
Der BOSCH ist berechtigt, Daten des Vertragspartners gemäß Datenschutzgesetz im Rahmen des Geschäftsverkehrs zu speichern und zu bearbeiten.

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04.02.2021

Bosch hält in der Corona-Krise Kurs und erzielt positives Ergebnis

CO2-Neutralität erreicht – Geschäftsentwicklung 2020 besser als erwartet

Bosch: Vorläufige Geschäftszahlen 2020
Bosch: Vorläufige Geschäftszahlen 2020 © Bosch

Im Geschäftsjahr 2020 erzielte die Bosch-Gruppe trotz Corona-Krise und rückläufiger Automobilproduktion ein positives Ergebnis. Das Geschäft des Technologie- und Dienstleistungsunternehmens entwickelte sich damit besser als zunächst erwartet. Nach vorläufigen Zahlen erreichte das Ergebnis vor Finanzergebnis und Steuern (EBIT) rund 1,9 Milliarden Euro. Der Gesamtumsatz belief sich auf 71,6 Milliarden Euro. In Folge konsequenter Anpassung von Kosten und Investitionen an die Umsatzentwicklung erzielte Bosch mit rund 5 Milliarden Euro den bislang höchsten freien Cash-Flow der Unternehmensgeschichte. Die Bosch-Gruppe beschäftigte zum Stichtag 31.12.2020 weltweit rund 394 500 Mitarbeiter. Damit konnte Bosch die Beschäftigungsentwicklung trotz Krise weitgehend stabil halten.

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Pressetext (12930 Zeichen)Plaintext

Im Geschäftsjahr 2020 erzielte die Bosch-Gruppe trotz Corona-Krise und rückläufiger Automobilproduktion ein positives Ergebnis. Das Geschäft des Technologie- und Dienstleistungsunternehmens entwickelte sich damit besser als zunächst erwartet. Nach vorläufigen Zahlen1 erreichte das Ergebnis vor Finanzergebnis und Steuern (EBIT) rund 1,9 Milliarden Euro. Die EBIT-Rendite liegt damit voraussichtlich bei rund 2,5 Prozent. Bereinigt um Restrukturierungsaufwendungen stieg das EBIT voraussichtlich auf rund 3,3 Milliarden Euro oder rund 4,5 Prozent vom Umsatz. Der Gesamtumsatz belief sich auf 71,6 Milliarden Euro und lag damit wechselkursbereinigt 4,4 Prozent unter Vorjahr. „Den Auswirkungen der Pandemie zum Trotz haben wir ein deutlich positives Ergebnis erzielt – dies verdanken wir in erster Linie dem außergewöhnlichen Engagement unserer Mitarbeiter“, sagte Dr. Volkmar Denner, Vorsitzender der Geschäftsführung der Robert Bosch GmbH, zur Vorstellung der vorläufigen Geschäftszahlen. Zudem habe sich erneut die breite Aufstellung nach Regionen wie auch nach Unternehmensbereichen bewährt. „Mit Investitionen in wichtige Zukunftsfelder wie nachhaltige Mobilität, Internet der Dinge und Künstliche Intelligenz bauen wir unsere Innovationsführerschaft weiter aus.“ Insbesondere aus der Kombination von Künstlicher Intelligenz (AI) und dem Internet der Dinge (IoT), kurz AIoT, verspricht sich Bosch Wachstumschancen in Milliardenmärkten. „Wir wollen ein führendes AIoT-Unternehmen werden“, sagte Denner. „Mit breitem Domänenwissen einerseits und tiefer Elektronik- sowie Software-Kompetenz andererseits bringen wir mehr mit als die meisten Wettbewerber.“

Konsequentes Handeln – Hoher Cash-Flow sichert finanziellen Spielraum
In der zweiten Hälfte des Geschäftsjahres 2020 erholte sich der Umsatz von Bosch erheblich, nachdem im Frühjahr der Absatz durch die Shutdowns in vielen Ländern und Branchen drastisch eingebrochen war. „Mit der Geschäftsentwicklung im Krisenjahr 2020 sind wir insgesamt sehr zufrieden“, sagte Prof. Dr. Stefan Asenkerschbaumer, Finanzchef und stellvertretender Vorsitzender der Geschäftsführung. „Wir haben schnell gehandelt, um unsere Kosten und Investitionen an den Umsatzrückgang anzupassen – ohne dabei wichtige Zukunftsthemen zu vernachlässigen.“ In Folge dessen erzielte Bosch mit rund 5 Milliarden Euro den bislang höchsten freien Cash-Flow der Unternehmensgeschichte. Dieser sicherte dem Unternehmen in der Krise finanzielle Spielräume. Die Investitionsquote lag bei rund fünf Prozent; rund eine Milliarde Euro an finanziellen Mitteln konnte Bosch so gegenüber dem Vorjahr einsparen.

Nachhaltig wachsen – mit Klimaneutralität und Elektromobilität
Auch in der Krise richtet Bosch seine Strategie auf wichtige Zukunftsfelder aus und setzt dabei auf nachhaltiges Wirtschaften. Einen wesentlichen Meilenstein erreichte das Unternehmen trotz Pandemie mit der Klimaneutralstellung seiner weltweit 400 Standorte im Frühjahr 2020. „Wir haben Wort gehalten. Bosch ist als erstes globales Industrieunternehmen nach internen Berechnungen bereits seit Frühjahr 2020 klimaneutral – und das früher, besser und kostengünstiger als geplant“, sagte Bosch-Chef Denner. Eine unabhängige Testierung erfolge derzeit. Zudem bekräftigte er das nächste Ziel: Bis 2030 will Bosch die CO2- Emissionen entlang der Lieferkette um 15 Prozent senken.

Die Erfahrungen aus der eigenen Klimaneutralstellung gibt Bosch mit seiner Geschäftseinheit Bosch Climate Solutions auch an andere Unternehmen weiter – zu den Kunden gehören etwa Freudenberg, Hansgrohe oder Köhler Papier. „Mit unserer neuen Beratungsgesellschaft ebnen wir nicht nur den Weg in die klimaneutrale Wirtschaft, sondern erschließen auch neue Wachstumsfelder“ erklärte Denner. Deshalb setze Bosch unter anderem auf neue und weiterentwickelte technische Lösungen für die Zukunft des Autofahrens. So hat das Unternehmen auf den Weg zur nachhaltigen Mobilität bereits fünf Milliarden Euro in den elektrischen Antrieb investiert. Allein in diesem Jahr wendet Bosch 700 Millionen Euro für die Entwicklung elektrifizierter Mobilitätslösungen inklusive Brennstoffzelle auf – knapp 40 Prozent mehr als im Vorjahr. „Auf Sicht wird die Elektromobilität für Bosch zum Kerngeschäft. Unser Ziel ist die Marktführerschaft in der E-Mobilität mit Batterie- und Brennstoffzellen-betriebenen Fahrzeugen“, sagte Denner. „Schon heute sind wir beim elektrischen Fahren und in der Elektromobilität so breit aufgestellt wie kein zweites Unternehmen – vom eBike bis zum Truck.“ Die hohen Vorleistungen zahlen sich dabei für Bosch bereits aus: Das Bosch-Geschäft mit der Elektrifizierung des Antriebs wächst derzeit doppelt so schnell wie der Markt und beträgt bereits mehrere Milliarden Euro, so Denner. Seit 2018 hat das Unternehmen 90 Projekte für die Elektrifizierung des Antriebs gewonnen, davon allein 30 im vergangenen Jahr im Wert von 7,5 Milliarden Euro. Mehr als 2,5 Millionen Fahrzeuge weltweit fahren bereits mit elektrischen Antriebskomponenten von Bosch.

Strukturwandel – Branche braucht gleitenden Übergang
Mit Blick auf den Strukturwandel und die kommende Euro7-Regulierung sieht der Bosch-Chef die Automobilbranche in einer anspruchsvollen Übergangsphase. „Die Elektromobilität kommt, und Bosch treibt diesen Wandel seit Jahren aktiv voran“, betonte Denner. „Aber die nötigen Vorleistungen müssen aus dem bestehenden Antriebsgeschäft finanziert werden.“ Um möglichst viele Beschäftigte im Wandel mitzunehmen, brauche Bosch wie andere Unternehmen auch einen gleitenden Übergang. „So wie Elektroautos mit regenerativem Strom CO2-neutral unterwegs sein können, können das auch Diesel und Benziner mit synthetischen Kraftstoffen. Wir sollten diese Chance für den Klimaschutz bei der anstehenden Euro7-Regulierung nicht vertun.“ Schon jetzt belasten moderne Diesel und Benziner die Luftqualität in den Städten so gut wie nicht mehr. „Was wirtschaftlich und sozial richtig ist, wird damit ökologisch nicht falsch“, so Denner. „Wir müssen im Dreieck aus ökonomischen, ökologischen und sozialen Aspekten Balance halten.“ Den Wandel in der Automobilindustrie hin zu einer Mobilität ohne negative Klima- und Umweltfolgen zu ermöglichen und zugleich Beschäftigung zu sichern – das solle das Ziel sein.

Wachstumschance AIoT – Vernetzte Produkte werden intelligent
Durch das Zusammenspiel von Künstlicher Intelligenz und dem Internet der Dinge will Bosch künftig die Weichen zu einem Milliardenmarkt stellen und mit innovativen AIoT-Lösungen einen Mehrwert für Kunden schaffen – durch weniger Energiekosten, mehr Komfort und Sicherheit. Das aus der Vernetzung generierte Wissen über die Verwendung seiner Produkte soll künftig etwa deren Nutzung durch Software-Updates verbessern oder neue Funktionen und Services ermöglichen. Die technischen Voraussetzungen hat Bosch in den vergangenen Jahren geschaffen: Eine IoT-Suite verbindet Geräte, Sensoren und Gateways, während eine Cloud-Infrastruktur Daten prozessiert. Mittels einer AI-Plattform lassen sich Anwendungen der Künstlichen Intelligenz zügig skalieren.

„Im nächsten Schritt wollen wir aus der technischen Kompetenz Geschäft machen“, sagte Denner mit Blick in die Zukunft. Bosch hat bereits rund zehn Millionen vernetzbare Elektrowerkzeuge, Hausgeräte und Heizsysteme verkauft, und die Zahl der aktiven Nutzer steigt. Um bestehende Kompetenzen im Bereich Künstlicher Intelligenz auszubauen, hat das Unternehmen Anfang 2017 das Bosch Center for Artificial Intelligence (BCAI) gegründet und sieht sich damit gut aufgestellt. Bereits im dritten Jahr zahlen sich die Investitionen in das BCAI aus – der positive Ergebnisbeitrag liegt inzwischen bei rund 300 Millionen Euro. Im BCAI sind derzeit insgesamt rund 270 AI-Spezialisten an mehr als 180 Projekten aus den Bereichen Mobilität, Produktion, Smart Home und Landwirtschaft beschäftigt.

Einen wichtigen Beitrag für Bosch auf dem Weg zum AIoT-Unternehmen soll auch der neue Geschäftsbereich Cross-Domain Computing Solutions mit seinen rund 17 000 Mitarbeitern leisten. „Die Einheit bündelt die Hard- und Software-Entwicklung für neue Elektronikarchitekturen im Fahrzeug“, hob Denner hervor. „Damit erschließen wir uns einen Zukunftsmarkt, der aus der zunehmend im Auto bereitgestellten Intelligenz entsteht.“ Für seine Fahrzeugrechner akquirierte Bosch allein im zweiten Halbjahr 2020 Aufträge im Wert von rund 2,5 Milliarden Euro. Weitere Abschlüsse in Milliardenhöhe sollen in diesem Jahr folgen.

So erschließt sich Bosch über alle Unternehmensbereiche hinweg neue AIoT-Anwendungen: Die videobasierte Branderkennung Aviotec erkennt mittels Künstlicher Intelligenz bei bloßer Infrarot-Beleuchtung Rauch und Flammen. Eine Applikationsplattform für die Inspektion von Werkstücken weist mit AI unscheinbare Kratzer in der Oberfläche nach. Ein neuer selbstlernender Sensor mit „Edge AI“ für Fitness-Tracker minimiert Latenzzeiten und Stromverbrauch – die Intelligenz liegt dabei im Sensor selbst.

Geschäftsverlauf 2020 nach Unternehmensbereichen
In den Bosch-Geschäftseinheiten wirkte sich die Corona-Pandemie rückläufig auf die Erlöse aus, einzig das Gebrauchsgütergeschäft ist im Umsatz gewachsen. Der vom Shutdown der Automobilindustrie besonders hart getroffene Unternehmensbereich Mobility Solutions erzielte 42,3 Milliarden Euro Umsatz. Mit einem Rückgang von 9,5 Prozent entwickelte sich das Geschäft dennoch besser als der Markt, da die Automobilproduktion um 15 Prozent zurückging. Wechselkursbereinigt ergibt sich ein Minus von 8,1 Prozent. Die Erlöse im Unternehmensbereich Consumer Goods legten um 5,2 Prozent auf 18,6 Milliarden Euro zu, wechselkursbereinigt sogar um 8,2 Prozent. Das Geschäft mit Haushaltsgeräten und Elektrowerkzeugen profitierte vom Trend der Konsumenten, sich auf den häuslichen Bereich zu konzentrieren. Der Unternehmensbereich Industrial Technology konnte sich der längeren Marktschwäche trotz seit Herbst steigender Auftragseingänge nicht entziehen. Der Umsatz von 5,1 Milliarden Euro blieb insgesamt mit 16,0 Prozent unter Vorjahr, wechselkursbereinigt unter 15,0 Prozent. Der Unternehmensbereich Energy and Building Technology erreichte einen Umsatz von 5,4 Milliarden Euro. Während das Geschäft mit Thermotechnik sich durch Förderprogramme günstig entwickelte, belasteten viele ausgefallene Veranstaltungen das Produktgeschäft mit Beschallungs- und Konferenztechnik. Der Umsatzrückgang von 3,4 Prozent entspricht wechselkursbereinigt einem Minus von 2,0 Prozent.

Geschäftsverlauf 2020 nach Regionen
Den Umsatzeinbruch vom Frühjahr bekam Bosch in allen Regionen zu spüren: In Europa lag der Umsatz mit 38,0 Milliarden Euro 5,7 Prozent unter Vorjahr. Wechselkursbereinigt ist dies ein Rückgang von 4,6 Prozent. In Nordamerika sanken die Erlöse um 14,0 Prozent auf 10,8 Milliarden Euro, wechselkursbereinigt ein Minus von 12,0 Prozent. In Südamerika erreichte der Umsatz 1,1 Milliarden Euro. Der Rückgang von 21,0 Prozent entspricht wechselkursbereinigt lediglich 2,5 Prozent. In Asien-Pazifik lagen die Erlöse bei 21,7 Milliarden Euro und damit mit -1,4 Prozent nur leicht unter Vorjahr – wechselkursbereinigt ergibt sich sogar ein Plus von 0,5 Prozent. Geholfen hat die frühe Markterholung und die positive Entwicklung in China. Der Umsatz in China lag erstmals in der Bosch-Geschichte über dem Umsatz in Deutschland.

Mitarbeiterentwicklung 2020: Weitgehend stabiles Beschäftigungsniveau

Die Bosch-Gruppe beschäftigte zum Stichtag 31.12.2020 weltweit rund 394 500 Mitarbeiter. Damit konnte Bosch das Beschäftigungsniveau trotz Krise weitgehend stabil halten. Veränderungen verzeichnete das Unternehmen im Wesentlichen in Deutschland und China. Im Bereich Forschung und Entwicklung hat Bosch leicht aufgebaut, um seine Investitionen in die Zukunft gezielt fortzuführen.

Ausblick 2021: Gestärkt aus der Krise hervorgehen
Bosch rechnet mit langsamer Erholung der Weltwirtschaft für 2021 bei einem Wachstum von knapp 4 Prozent – nach einem Rückgang von 4,5 Prozent im Vorjahr. „Die Krise ist nicht vorbei,“ sagte Asenkerschbaumer. Das Wachstum werde nicht nur durch weiterhin hohe Infektionszahlen und die damit erforderlichen gesellschaftlichen sowie wirtschaftlichen Einschränkungen gedämpft. Auch politische Entwicklungen, wie etwa der Brexit und die unveränderte strategische Konkurrenzsituation mit potenziellen Handelseinschränkungen zwischen den USA und China, können die Entwicklung beeinträchtigen. „Trotz aller Herausforderungen bleibt unser Ziel, in den für uns wichtigen Branchen und Regionen stärker als die Märkte zu wachsen.“ Unabhängig von der weiteren Entwicklung der Pandemie wolle Bosch die aufgrund des Strukturwandels notwendigen Anpassungsmaßnahmen fortsetzen und diese weiterhin möglichst sozialverträglich gestalten. „Die konsequente Arbeit an Kosten und Wettbewerbsfähigkeit hilft uns, eine starke finanzielle Basis für den Ausbau unserer Zukunftsfelder zu sichern.“

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In Österreich erzielte die Bosch-Gruppe 2019 mit rund 3 200 Mitarbeitern einen Umsatz von rund 1,4 Milliarden Euro. Bosch ist seit 1899 in Österreich präsent und heute mit allen vier Unternehmensbereichen vertreten: Mobility Solutions, Industrial Technology, Consumer Goods sowie Energy and Building Technology. An den Standorten Wien, Linz und Hallein sind internationale Kompetenzzentren für die Entwicklung von Mobilitätslösungen angesiedelt. Rund ein Drittel der Belegschaft in Österreich ist im F&E-Bereich tätig.
Mehr Informationen unter www.bosch.at und www.bosch-presse.at.

Die Bosch-Gruppe ist ein international führendes Technologie- und Dienstleistungsunternehmen mit weltweit rund 394 500 Mitarbeitern (Stand: 31.12.2020). Sie erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2020 nach vorläufigen Zahlen einen Umsatz von 71,6 Milliarden Euro. Die Aktivitäten gliedern sich in die vier Unternehmensbereiche Mobility Solutions, Industrial Technology, Consumer Goods sowie Energy and Building Technology. Als führender Anbieter im Internet der Dinge (IoT) bietet Bosch innovative Lösungen für Smart Home, Industrie 4.0 und Connected Mobility. Bosch verfolgt die Vision einer nachhaltigen, sicheren und begeisternden Mobilität. Mit seiner Kompetenz in Sensorik, Software und Services sowie der eigenen IoT-Cloud ist das Unternehmen in der Lage, seinen Kunden vernetzte und domänenübergreifende Lösungen aus einer Hand anzubieten. Strategisches Ziel der Bosch-Gruppe sind Lösungen und Produkte für das vernetzte Leben, die entweder über künstliche Intelligenz (KI) verfügen oder mit ihrer Hilfe entwickelt oder hergestellt werden. Mit innovativen und begeisternden Produkten sowie Dienstleistungen verbessert Bosch weltweit die Lebensqualität der Menschen. Bosch bietet „Technik fürs Leben“. Die Bosch-Gruppe umfasst die Robert Bosch GmbH sowie ihre rund 440 Tochter- und Regionalgesellschaften in 60 Ländern. Inklusive Handels- und Dienstleistungspartnern erstreckt sich der weltweite Fertigungs-, Entwicklungs- und Vertriebsverbund von Bosch über fast alle Länder der Welt. Basis für künftiges Wachstum ist die Innovationskraft des Unternehmens. Bosch beschäftigt weltweit rund      73 000 Mitarbeiter in Forschung und Entwicklung an 126 Standorten. Im Unternehmen sind etwa 30 000 Software-Entwickler tätig.
Mehr Informationen unter www.bosch.com, iot.bosch.com, www.bosch-presse.de, twitter.com/BoschPresse.
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Bosch: Vorläufige Geschäftszahlen 2020
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Bosch: Vorläufige Geschäftszahlen 2020
Bosch: Vorläufige Geschäftszahlen 2020

Im Geschäftsjahr 2020 erzielte die Bosch-Gruppe trotz Corona-Krise und rückläufiger Automobilproduktion ein positives Ergebnis. Das Geschäft des Technologie- und Dienstleistungsunternehmens entwickelte sich damit besser als zunächst erwartet. Nach vorläufigen Zahlen erreichte das Ergebnis vor Finanzergebnis und Steuern (EBIT) rund 1,9 Milliarden Euro. Der Gesamtumsatz belief sich auf 71,6 Milliarden Euro. In Folge konsequenter Anpassung von Kosten und Investitionen an die Umsatzentwicklung erzielte Bosch mit rund 5 Milliarden Euro den bislang höchsten freien Cash-Flow der Unternehmensgeschichte. Die Bosch-Gruppe beschäftigte zum Stichtag 31.12.2020 weltweit rund 394 500 Mitarbeiter. Damit konnte Bosch die Beschäftigungsentwicklung trotz Krise weitgehend stabil halten.

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Bosch: Elektromobilität als künftiges Kerngeschäft
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Bosch: Elektromobilität als künftiges Kerngeschäft
Bosch: Elektromobilität als künftiges Kerngeschäft

Auf Sicht wird die Elektromobilität für Bosch zum Kerngeschäft. Das Ziel des Technologie- und Dienstleistungsunternehmens ist die Marktführerschaft in der E-Mobilität mit Batterie- und Brennstoffzellen-betriebenen Fahrzeugen. Bosch hat auf den Weg zur nachhaltigen Mobilität bereits fünf Milliarden Euro in den elektrischen Antrieb investiert. Allein im Jahr 2021 wendet Bosch 700 Millionen Euro für die Entwicklung elektrifizierter Mobilitätslösungen inklusive Brennstoffzelle auf – knapp 40 Prozent mehr als im Vorjahr. Die hohen Vorleistungen zahlen sich dabei für das Unternehmen bereits aus: Das Geschäft mit der Elektrifizierung des Antriebs wächst derzeit doppelt so schnell wie der Markt. Seit 2018 hat das Unternehmen 90 Projekte für die Elektrifizierung des Antriebs gewonnen, davon allein 30 im vergangenen Jahr im Wert von 7,5 Milliarden Euro.

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Im Geschäftsjahr 2020 erzielte die Bosch-Gruppe trotz Corona-Krise und rückläufiger Automobilproduktion ein positives Ergebnis. Das Geschäft des Technologie- und Dienstleistungsunternehmens entwickelte sich damit besser als zunächst erwartet. Nach vorläufigen Zahlen erreichte das Ergebnis vor Finanzergebnis und Steuern (EBIT) rund 1,9 Milliarden Euro. Der Gesamtumsatz belief sich auf 71,6 Milliarden Euro. In Folge konsequenter Anpassung von Kosten und Investitionen an die Umsatzentwicklung erzielte Bosch mit rund 5 Milliarden Euro den bislang höchsten freien Cash-Flow der Unternehmensgeschichte. Die Bosch-Gruppe beschäftigte zum Stichtag 31.12.2020 weltweit rund 394 500 Mitarbeiter. Damit konnte Bosch die Beschäftigungsentwicklung trotz Krise weitgehend stabil halten.

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