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Österreich Presseforum

Das Bosch Österreich Presseforum enthält Presseinformationen, -mappen, -bilder und Videos zur redaktionellen Berichterstattung über die Bosch-Gruppe in Österreich.

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AGB

1. Geltung:
Alle Lieferungen und Leistungen der Robert Bosch AG, nachfolgend kurz als BOSCH bezeichnet, erfolgen ausschließlich auf Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Davon abweichende Regelungen, insbesondere Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern, gelten nur dann, wenn sie von BOSCH ausdrücklich und schriftlich vor Vertragsabschluß bestätigt worden sind. BOSCH ist nicht verpflichtet, Vertragsformblättern oder Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern zu widersprechen, und zwar auch dann nicht, wenn in diesen Geschäftsbedingungen die Gültigkeit derselben als ausdrückliche Bedingungen für den Geschäftsabschluss genannt ist. BOSCH erklärt, ausschließlich aufgrund der vorliegenden AGB kontrahieren zu wollen. Diese AGB gelten sowohl für das vorliegende Geschäft, als auch für alle zukünftigen Geschäftsfälle.

2. Angebot und Vertragsabschluß:
2.1.
Alle Angebote sind unverbindlich und freibleibend und erfolgen unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung, soweit BOSCH von konzernfremden Dritten gefertigte Komponenten anbietet.

2.2.
Vertragsabschlüsse kommen erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von BOSCH oder durch Auslieferung der Ware zu Stande. In letzterem Fall gilt die Rechnung zugleich als Auftragsbestätigung.

2.3.
Die in Preislisten, Katalogen und Werbemedien enthaltenen Informationen über Leistungen von BOSCH stellen kein Angebot dar und enthalten keine im Sinne des § 922 Abs. 2 ABGB leistungsbestimmenden Informationen.
Der Kaufgegenstand bietet nur jene Sicherheit, die aufgrund von Zulassungsvorschriften, Betriebs-, Montage- und Bedienungsanleitungen, Vorschriften von BOSCH über die Behandlung des Kaufgegenstandes - insbesondere im Hinblick auf allenfalls vorgeschriebene Überprüfungen - und sonstigen gegebenen Hinweisen erwartet werden kann.

2.4.
Mündliche Auskünfte, Nebenabreden und Zusagen sind unwirksam, es sei denn, dass sie von BOSCH vor Vertragsabschluß oder mit der Auftragsbestätigung schriftlich als vereinbart bestätigt werden. Mitarbeiter von BOSCH sind mit Ausnahme der im Geschäftsbereich Junkers/Thermotechnik Wartungs/Reparaturarbeiten durchführenden Monteure bezüglich der Reparatur/Wartungsentgelte, sowie Vertriebsmitarbeiter mit schriftlicher Inkassovollmacht nicht berechtigt, für BOSCH Gelder in Empfang zu nehmen.

2.5.
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages einschließlich der AGB bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für das Abgehen vom Schriftlichkeitserfordernis.

2.6.
Falls Import- und/oder Exportlizenzen, Devisengenehmigungen oder ähnliche Genehmigungen für die Ausführung des Vertrages erforderlich sind, so ist der Vertragspartner, der für die Beschaffung verantwortlich ist, dazu verpflichtet, alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, die erforderlichen Lizenzen oder Genehmigungen rechtzeitig beizustellen.

3. Preise:
3.1.
Zur Verrechnung gelangen die am Tag der Lieferung gültigen Preise von BOSCH zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Vereinbarte Preise gelten vorbehaltlich einer Änderung konzernfremder Gestehungskosten.
Die in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen und Preislisten etc. enthaltenen oder sich aus Mustern ergebenden Angaben über Gewicht, Maß, Fassungsvermögen, Preis, Leistung u. dgl. sind nur maßgeblich, wenn im Angebot und/oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf sie Bezug genommen ist.

3.2.
Die angegebenen Preise verstehen sich ab dem Zentrallager ohne Nebenspesen, Kosten für die Verpackung, Versand und/oder Zoll, die gesondert in Rechnung gestellt werden. BOSCH behält sich das Recht vor, die Preise angemessen zu ändern, wenn nach Abschluß des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Lohnkostenänderungen, z.B. aufgrund von Tarifbeschlüssen, oder Materialpreisänderungen eintreten. Diese werden dem Besteller auf Verlangen nachgewiesen.

3.3.
Dienstleistungen, insbesondere Installations-, Wartungs- und/oder Reparaturarbeiten sowie Einschulungen werden nach den jeweils gültigen Regiestundensätze von BOSCH verrechnet.

4. Lieferung:
4.1.
Lieferfristen sind unverbindlich und beginnen nicht vor Klarstellung aller technischer Auftragsdetails zu laufen. Lieferverzögerungen berechtigen daher den Vertragspartner nicht zur Geltendmachung von Ansprüchen, egal aus welchem Rechtstitel. BOSCH ist zu Teillieferungen berechtigt. Betriebsstörungen und alle Ereignisse, die sich außerhalb des Einflussbereiches von BOSCH ereignen, insbesondere auch Lieferverzögerungen von Vorlieferanten, berechtigen BOSCH unter Ausschluss von Gewährleistungs-, Irrtumsanfechtungs- und/oder Schadenersatzansprüchen zur Verlängerung der Lieferfristen oder Aufhebung des Vertrages. Das gilt auch dann, wenn die Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem sich BOSCH bereits in Verzug befindet.

4.2.
Transporte erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Vertragspartners, auch bei Teillieferungen. Das gilt auch dann, wenn Frankolieferungen vereinbart werden.
Frachtkosten werden nicht vorverauslagt. Der Transport erfolgt durch einen Spediteur/Frachtführer unserer Wahl, ohne Verbindlichkeit für billigsten Versand.

4.3
Auch für Waren, die frei Baustelle, abgeladen, auf Kosten von BOSCH geliefert werden, erfolgt der Gefahrenübergang von BOSCH an den Vertragspartner ebenfalls im Zeitpunkt der Übergabe an den Transporteur.

4.4.
Eine Versicherung der Ware erfolgt nur über schriftlichen Auftrag des Vertragspartners und auf dessen Rechnung.

4.5.
Unabhängig vom Liefer- und/oder Leistungsort und der Übernahme allfälliger Transportkosten wird als Erfüllungsort auf Seiten des Vertragspartners Wien vereinbart.

4.6.
Bei Export der gekauften Ware ist der Vertragspartner verpflichtet, für den notwendigen Export- und Zollbewilligungen udgl. auf seine Kosten zu sorgen. BOSCH haftet nicht für die Zulässigkeit der Ausfuhr der Ware und deren Übereinstimmung mit den rechtlichen und technischen Vorschriften des Importlandes, aber auch nicht dafür, dass sie dem technischen Stand im Importland entsprechen. Bezüglich allenfalls entstehender Versand- oder Zollaufwendungen hält der Vertragspartner BOSCH schad- und klaglos.

Nimmt der Vertragspartner die vertragsgemäß bereitgestellte Ware oder Leistung nicht am vertraglich vereinbarten Ort oder zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt an und ist die Verzögerung nicht durch eine Handlung oder Unterlassung von BOSCH verschuldet, so hat BOSCH die Möglichkeit, entweder den vereinbarten Preis fällig zu stellen und Erfüllung zu verlangen oder auf die Bezahlung einer angemessenen Rücknahme- oder Stornierungsgebühr zu bestehen. Es gilt ausdrücklich als vereinbart, dass eine solche bis zum Ausmaß von 50% des Warenwertes zulässig ist.

5. Gewährleistung und Haftung:
5.1.
Der Vertragspartner ist verpflichtet, übernommene Ware und erbrachte Leistungen unverzüglich auf ihre Mängelfreiheit zu überprüfen und allfällige Mängel ebenso unverzüglich, längstens jedoch binnen Wochenfrist nach Warenerhalt bzw. Leistungserbringung bei sonstigem Anspruchsausschluss schriftlich geltend zu machen. Transportschäden oder Fehlmengen sind binnen 24 Stunden ab Ablieferung bei sonstigem Verlust unter genauer Angabe des aufgetretenen Schadens und/oder Anzahl und genaue Produktbezeichnung der fehlerhaften bzw. fehlenden Waren schriftlich geltend zu machen. Mängelrügen berechtigen nicht zur teilweisen oder gänzlichen Zurückbehaltung von Rechnungsbeträgen.

5.2.
Die Gewährleistungsfrist beträgt gegenüber Verbrauchern im Sinne des KSchG 2 Jahre, sonst 6 Monate. Sie wird weder durch Verbesserungen, noch durch Verbesserungsversuche verlängert oder unterbrochen, vor allem dann nicht, wenn diese außerhalb der hiermit vereinbarten Gewährleistungsfrist erfolgen. Eine allfällige Verlängerung der Gewährleistungsfrist bezieht sich nur auf den reparierten Teil. Bei Teillieferungen beginnt die Gewährleistungsfrist mit Übergabe des jeweiligen Teils. Diese Verpflichtung besteht nur für solche Mängel, die während eines Zeitraumes von zwei Jahren ab Lieferung auftreten.

BOSCH muss die Möglichkeit eingeräumt werden, den geltend gemachten Mangel zu prüfen und als solchen anzuerkennen. Bosch hat das Recht zu entscheiden, ob der Mangel selbst behoben wird oder durch einen autorisierten Dritten, weiters, sich die mangelhafte Ware oder die mangelhaften Teile zwecks Nachbesserung zurücksenden zu lassen, die mangelhafte Ware an Ort und Stelle nachzubessern, die mangelhaften Teile oder die mangelhafte Ware zu ersetzen.

Die Gewährleistungspflicht gilt nur für Mängel, die unter Einhaltung der vorgesehenen Betriebsbedingungen und bei normalem Gebrauch auftreten. Ausgenommen hiervon sind Mängel, die auf schlechter Aufstellung durch den Vertragspartner oder dessen Beauftragten, schlechter Instandhaltung, schlechten oder ohne schriftlicher Zustimmung von BOSCH ausgeführter Reparaturen oder Änderungen durch eine von Bosch verschiedene Person oder dessen Beauftragten, oder normaler Abnützung beruhen.

Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Fehlern, die durch äußere Einflüsse, Bedienungsfehler oder den Betrieb der Vertragsware gemeinsam mit anderen Geräten oder Zubehör, das nicht von BOSCH stammt und dessen Kompartibilität mit der Vertragsware nicht ausdrücklich schriftlich zugesagt wurde, entstehen.

Bosch hat nur dann für die Kosten einer durch den Vertragspartner selbst vorgenommenen Mängelbehebung aufzukommen, wenn diese Mängelbehebung zuvor von BOSCH schriftlich genehmigt wurde.

5.3.
Bei gerechtfertigter Mängelrüge ist BOSCH berechtigt, einen allfälligen Preisminderungsanspruch durch Verbesserung oder Ersatzlieferung abzuwenden. Im Falle einer wiederkehrenden Geschäftsbeziehung ist BOSCH auch berechtigt, eine Gutschrift über den Kaufpreis auszustellen.

5.4.
Nur wenn BOSCH eine Mängelbehebung trotz angemessener Fristsetzung zu Unrecht ablehnt, ist der Vertragspartner berechtigt, die Mängelbehebung durch eine Drittfirma vornehmen zu lassen.

Darüber hinausgehende Gewährleistungsansprüche, insbesondere auf Preisminderung, Rücktritt und Wandlung bestehen nicht.

5.5.
Schadenersatzansprüche und Forderungen auf und aus Irrtumsanfechtungen, die aus einer allfälligen mangelhaften Lieferung oder Leistung resultieren, sind ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn Mitarbeiter von BOSCH hätten derartige Ansprüche vorsätzlich oder grob fahrlässig begründet.

Jedenfalls sind allfällige Ersatzansprüche des Vertragspartners mit dem einfachen Nettowarenwert bzw. Nettoleistungsentgelt und andererseits mit einem Maximalbetrag von Euro 5.000,00 begrenzt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn des Vertragspartners ist jedenfalls ausgeschlossen.

5.6.
Macht der Vertragspartner gegen BOSCH Schadenersatzansprüche geltend, so ist er sowohl bezüglich der Verursachung, als auch hinsichtlich des Verschuldens von BOSCH zum Nachweis verpflichtet.

5.7.
Die Abtretung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche udgl. ist unzulässig.

5.8.
Bei Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen hat der Vertragspartner BOSCH ein angemessenes Gebrauchsentgelt sowie eine Entschädigung für die Wertminderung der Leistung, zumindest je 25 % vom vereinbarten Nettokaufpreis oder vereinbarten Reparaturentgelt, sowie die Kosten für die Rücksendung, den Transport sowie allfälligen Manipulationsaufwand zu ersetzen, wenn die Ware/Leistung trotz des Mangels noch brauchbar war oder vom Vertragspartner benützt worden ist.

5.9.
Der Vertragspartner verzichtet ausdrücklich auf die Geltendmachung von Ersatzansprüchen für Sachschäden aus dem Titel des Produkthaftungsgesetzes, die er im Rahmen seines Unternehmens erleidet. Insoweit der Vertragspartner die vertragsgegenständliche Ware an andere Unternehmer weiterveräußert, ist er verpflichtet, obigen Verzicht auch auf seine und allfällige weiterer unternehmerische Vertragspartner zu überbinden. Insoweit eine solche Überbindung unterbleibt, verpflichtet sich der Vertragspartner, BOSCH schad- und klaglos zu halten und alle Kosten, die im Zusammenhang mit einer solchen Haftbarmachung anfallen, zu übernehmen. Sollte der Vertragspartner seinerseits im Rahmen des PHG zur Haftung herangezogen werden, verzichtet er BOSCH gegenüber auf jeglichen Regress.

5.10.
Die Haftung von Bosch für Folgeschäden gegenüber dem Vertragspartner ist für jede Art wirtschaftlicher Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, ausgeschlossen.

5.11.
Der Vertragspartner ist im Sinne des § 933 b ABGB berechtigt, in der gesetzlichen Frist von zwei Monaten Rückgriff gegen Bosch zu nehmen, allerdings nur, wenn eine solche Inanspruchnahme längstens binnen 3 Jahren ab Lieferung gerichtlich erfolgt.

5.12.
Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige technische Unterlagen, welche auch Teil des Angebotes sein können, bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen u. dgl. stets geistiges Eigentum von BOSCH. Jede Verwertung, Vervielfältigung, Reproduktion, Verbreitung und Aushändigung an Dritte, Veröffentlichung und Vorführung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von BOSCH.

6. Installationsregeln:
6.1.
Bei Verwendung der gelieferten Ware sind die Installations-, Bedien- und sonstigen technischen Vorschriften und Hinweise vom Vertragspartner zu beachten. Er ist auch verpflichtet, seine allfälligen Vertragspartner über deren Geltung zu informieren.

6.2.
BOSCH übernimmt insbesondere keine Haftung für Schäden jeglicher Art, die aufgrund unsachgemäßer Behandlung, Bedienung, Installation, Einbau odgl. entstehen. Eine Haftung oder Gewähr für Kompatibilität mit anderen Produkten oder Systemen oder für einen bestimmten Verwendungszweck ist ausgeschlossen.

6.3.
Montage-, Wartungs- und/oder Reparaturorte sind zugänglich zu halten, widrigenfalls Annahmeverzug des Vertragspartners und die Fälligkeit der BOSCH-Forderung gegeben ist.
Durch die Inbetriebnahme eines von BOSCH gelieferten Gerätes durch BOSCH selbst oder ein durch BOSCH autorisiertes Unternehmen, ändert sich der Umfang der Gewährleistungsverpflichtungen gegenüber dem Vertragspartner, so wie sie im Falle der Warenlieferung allein gegeben wäre, in keiner Weise.

6.4.
Sofern der Vertragspartner eine Abnahmeprüfung wünscht, ist diese mit BOSCH ausdrücklich bei Vertragsabschluß in schriftlicher Form zu vereinbaren. Soweit keine abweichenden Regelungen getroffen werden, kann BOSCH entscheiden, wo diese stattfinden soll, am Herstellungsort bzw. an einem von BOSCH zu bestimmenden Ort. Dies ist jedenfalls während der normalen Arbeitszeit der BOSCH - Mitarbeiter durchzuführen. Dabei ist die für die Abnahmeprüfung allgemeine Praxis des betreffenden Industriezweiges maßgeblich.

7. Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht:
7.1.
Die Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, gleich ob sie sich auf dieses oder auf vorgegangene Geschäfte beziehen, unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherstellung für die Saldoforderung.

7.2.
Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes bedarf nicht des Rücktritts, gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag und entbindet den Vertragspartner nicht von seinen Pflichten, insbesondere auf Zahlung des Kaufpreises oder eines Reparaturentgeltes. Während des Bestehens eines Eigentumsvorbehaltes ist eine Weiterveräußerung, Verarbeitung oder Verpfändung, Sicherungsübereignung oder aus sonstiger Verfügung über die gekaufte oder reparierte Ware an einen Dritten unzulässig. Von jeglicher Veränderung des Rechtsstatuses von BOSCH an der Vorbehaltsware, also insbesondere von Pfändungen oder Zustandsverschlechterungen, sind wir vom Vertragspartner unverzüglich zu verständigen. Der Vertragspartner hat alle Kosten und Maßnahmen zur Beseitigung des Eingriffes, insbesondere etwa von Exszindierungsprozessen zu ersetzen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, auf Dauer des fortbestehenden Eigentums für die Erhaltung der Vorbehaltsware in voll wiederverkaufsfähigem Zustand zu sorgen.

7.3.
Macht BOSCH seinen Eigentumsvorbehalt geltend, so ist der Vertragspartner verpflichtet, verschuldensunabhängig eine allfällige Wertminderung an der Vorbehaltsware und ein angemessenes Entgelt für deren Gebrauch an BOSCH zu bezahlen.

7.4.
Kommt es trotz des vereinbarten Eigentumsvorbehaltes zu einer Veräußerung der Vertragsware an einen Dritten, tritt der Vertragspartner bereits jetzt alle daraus entstehenden Ansprüche gegen seinen Abnehmer bis zur Höhe einer allfällig aushaftenden (Saldo-) Forderung an BOSCH sicherungshalber ab. Die unwiderruflich erklärte Abtretung wird wirksam, wenn sie von BOSCH innerhalb eines Jahres ab Kenntnis von der Veräußerung der Vorbehaltsware angenommen wird.

7.5.
Kommt der Vertragspartner seinen Verpflichtungen gegenüber BOSCH nicht nach, so ist BOSCH berechtigt, die gesamte, noch offene Restschuld fällig zu stellen, auch wenn etwa bezüglich einzelner Rechnungen oder eines begebenen Wechsels eine spätere Fälligkeit vereinbart worden ist.

7.6.
BOSCH ist für diesen Fall berechtigt, sofort die Herausgabe der verkauften oder reparierten Ware unter Ausschluss jeglichen Zurückbehaltungsrechtes des Vertragspartners zu begehren.

Nach Rücknahme der Ware obliegt es BOSCH, die Sache entweder zu veräußern und den erzielten Verkaufspreis unter Abzug des eigenen Aufwandes dem Vertragspartner auf seine noch bestehenden Verpflichtungen gutzuschreiben oder die Waren zum Rechnungspreis unter Abzug allfälliger Wertminderung zurückzunehmen und dem Vertragspartner für seine Benutzungsdauer ein angemessenes Entgelt, zumindest jedoch 25 % des Kaufpreises oder des vereinbarten Reparaturentgeltes anzulasten.

7.7.
BOSCH steht zu, für jene offenen Forderungen, und zwar auch zur Sicherung von Forderungen aus anderen Rechtsgeschäften, die ihr zur Reparatur übergebenen Sachen bis zur Begleichung sämtlicher offener Forderungen zurück zu behalten. BOSCH ist von seiner Verpflichtung zur Vornahme von Gewährleistungsarbeiten befreit, solange ein Zahlungsrückstand des Vertragspartners gegeben ist.

8. Zahlungsbedingungen
8.1.
Soferne sich aus der Auftragsbestätigung kein anderes Zahlungsziel ergibt, sind Rechnungen am Tag des Erhalts ohne Skonto oder sonstige Abzüge zur Zahlung fällig. BOSCH ist berechtigt, Ware nur gegen Vorauskassa auszuliefern, wenn der Vertragspartner Neukunde ist oder sich nach Vertragsabschluss herausstellt, dass der Vertragspartner über keine ausreichende Bonität verfügt. Eine solche ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn das Bonitätsranking des Vertragspartners beim Kreditschutzverband den Code 400 erreicht oder übersteigt.

8.2.
BOSCH ist berechtigt, Zahlungen auf angefallene Zinsen, eigene Mahn-, fremde Inkasso- und Rechtsanwaltskosten anzurechnen. Zahlungen dürfen auch bei gegenteiliger Widmung durch den Vertragspartner auf die älteste Forderung angerechnet werden. Anderslautende Vermerke, etwa auf Zahlungsbelegen, sind unwirksam.

8.3.
Für den Fall des Zahlungsverzuges verpflichtet sich der Vertragspartner Verzugszinsen in Höhe von 1 % pro Monat zu bezahlen.

8.4.
Der Vertragspartner verpflichtet sich weiters, unseren eigenen Mahnaufwand bis zu Euro 20,00 je Mahnung zuzüglich Ust., die Mahnkosten eines allfälligen Gläubigerschutzverbandes gemäß Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Höchstsätze der Inkassoinstitute gebührenden Vergütungen, Bundesgesetzblatt BGBl. 141/1996 idgF., und die Kosten von einschreitenden Rechtsanwälten, soweit sie zweckdienlich und notwendig waren, zu tragen.

8.5.
Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, mit Forderungen - welcher Art auch immer - aufzurechnen, sofern diese nicht von BOSCH ausdrücklich und schriftlich anerkannt oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt sind.

8.6.
Bei Exportgeschäften ist der Vertragspartner verpflichtet, sämtlich Export- und Zollpapiere udgl. im Original an BOSCH zu retournieren, widrigenfalls er allfällig vorgeschriebene Abgaben zu bezahlen hat.

8.7.
Mehrere Vertragspartner haften zur ungeteilten Hand.

8.8.
Nicht von BOSCH stammende Vermerke auf Zahlscheinen werden infolge elektronischer Verarbeitung nicht gelesen und sind daher unwirksam.

9. Gerichtsstand, Rechtswahl
9.1.
Zwischen den Vertragsparteien gilt unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes österreichisches Recht.

9.2.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen oder des sonstigen, mit dem Vertragspartner abgeschlossenen Vertrages, berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt jene, die am nächsten kommt und am ehesten entspricht.

9.3.
Die AGB gelten gegenüber Verbrauchern (i.S. d. KSchG) nur, soweit ihnen nicht zwingende Regelungen des Konsumentenschutzgesetzes, BGBl. Nr. 140/1979, entgegenstehen.

9.4.
Als Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten zwischen BOSCH und unternehmerischen Vertragspartnern wird das sachlich zuständige Gericht in Wien vereinbart, wobei BOSCH aber berechtigt ist, Klagen auch bei anderen Gerichten, für die ein gesetzlicher Gerichtsstand des Vertragspartners vorliegt, anhängig zu machen.

9.5.
Der BOSCH ist berechtigt, Daten des Vertragspartners gemäß Datenschutzgesetz im Rahmen des Geschäftsverkehrs zu speichern und zu bearbeiten.

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14.06.2022

Bosch Österreich erzielt starkes Umsatzplus

Geschäftsjahr 2021

Zapfsäule für Wasserstoff
Zapfsäule für Wasserstoff © Bosch

Bosch Rexroth produziert und vertreibt einen einzigartigen hydraulischen Verdichterantrieb für Wasserstoff-Tankstellen.

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Pressetext (9464 Zeichen)Plaintext

  • Umsatz 2021:  1 400,5 Millionen Euro
  • Wachstumschancen durch Elektrifizierung mit Batterie- und Brennstoffzellentechnik
  • Neue Engineering-Projekte mit Zukunftspotenzial
  • Mit 150 Millionen Euro weiterhin hohe F&E-Aufwendungen


Wien – Die Bosch-Gruppe in Österreich erzielte 2021 trotz schwieriger Rahmenbedingungen mit 1,4 Milliarden Euro ein deutliches Umsatzplus. Im Vergleich zu 2020 entspricht das einem Wachstum von 14 Prozent auf dem österreichischen Markt. „Damit haben wir das Geschäftsjahr 2021 mit einer zweiprozentigen Steigerung gegenüber dem starken Vorkrisenjahr 2019 abgeschlossen“, so Helmut Weinwurm, Vorstandsvorsitzender der Robert Bosch AG und Repräsentant der Bosch-Gruppe in Österreich. „Wir konnten in allen Unternehmensbereichen erfreuliche Entwicklungen verzeichnen – auch dank des großartigen Engagements unserer Mitarbeitenden.“ Die Zahl der Beschäftigten bei Bosch in Österreich beträgt zum Ende des Berichtsjahres 2 819.

Für das laufende Jahr zeigt sich Weinwurm trotz eines anspruchsvollen Umfelds insgesamt zuversichtlich. „Nach einem starken Start in das Jahr 2022 wird unser Geschäft aktuell von den Auswirkungen des Ukraine-Kriegs beeinträchtigt,“ so der Bosch-Manager. Neben erheblichen Kostensteigerungen und Lieferengpässen sei Bosch in Österreich zusätzlich mit einem Fachkräftemangel konfrontiert. „Trotz aller Herausforderungen wollen wir den stark gestiegenen Personalbedarf in unseren Engineering-Bereichen decken und mit konsequentem Kostenmanagement in den für uns wichtigen Branchen stärker als der Markt wachsen.“ Zudem nehme Bosch seine Verantwortung wahr und leiste seit Beginn des Ukraine-Krieges umfassende humanitäre Hilfe.

Zunehmende Elektrifizierung fördert Wachstum
Vor dem Hintergrund der aktuellen Lage sieht sich Bosch mit seinen zukunfts-weisenden Produkten sowie einer klaren langfristigen und strategischen Ausrichtung in Österreich gut aufgestellt. „Mit Innovationen, die Umwelt und Klima schützen, generieren wir Wachstum“, betont Weinwurm. „Dabei zeigt sich vor allem die zunehmende Elektrifizierung mit Batterie- und Brennstoffzellentechnik als wichtiger Wachstumstreiber in Österreich in allen Unternehmensbereichen.“ So baut Bosch sein Angebot an Wärmepumpen sowie H2-fähigen Gasthermen und Industriekesseln weiter aus, erweitert seine offene 18 Volt Akku-Plattform von Power Tools und sein innovatives, energiesparendes Hausgerätesortiment. Darüber hinaus produziert und vertreibt Bosch Rexroth einen in Österreich entwickelten, einzigartigen hydraulischen Verdichterantrieb für Wasserstoff-Tankstellen. Zudem werden in den österreichischen Entwicklungs-Kompetenzzentren von Bosch richtungweisende Mobilitätslösungen vorangetrieben. „In Linz entwickeln wir beispielsweise Wasserstoff-Tankventile und in Wien Software- und Hardware-Lösungen für alle Antriebsarten im PKW – auch für Elektro-, Hybrid- und Brennstoffzellen-Antriebe. Und im größten österreichischen Bosch-Fertigungswerk in Hallein arbeiten wir an Einspritzsystemen mit alternativen Kraftstoffen, wie zum Beispiel Wasserstoff“, erklärt der Bosch-Manager.

Investieren in Projekte mit Zukunftspotenzial
Österreich hat sich innerhalb der Bosch-Gruppe als bedeutender Engineering-Standort etabliert, der immer wieder neue Projekte mit Zukunftspotenzial umsetzt. Seit Sommer 2021 arbeitet in Linz ein Team von Hochfrequenz-Experten an der Entwicklung von sogenannten „SoC“ (Systems on Chip) für Automobil-Radar-Systeme, also an hochintegrierten, nur wenige Quadratmillimeter großen Siliziumchips, die beispielsweise zur Ansteuerung von Aktoren in Echtzeit im modernen Fahrzeug Anwendung finden. Mit Jahresbeginn 2021 wurde im neuen Bosch-Geschäftsbereich „Cross-Domain Computing Solutions“ auch in Wien ein Team zur Hard- und Software-Entwicklung für neue Elektronikarchitekturen im Fahrzeug eingerichtet. Bereits in 2020 startete im Bereich „Business Digital Organization“ von Bosch Powertrain Solutions auch in Linz ein Team zur Realisierung von Datenanalyse-Services mithilfe künstlicher Intelligenz für eine schnellere Produktentwicklung.

„Im unternehmensinternen Wettbewerb überzeugen wir mit Standort-Vorteilen wie den top ausgebildeten Fachkräften und der bemerkenswerten Förderlandschaft in Österreich“, erläutert Weinwurm. Mehr als 1 000 Mitarbeitende sind bei Bosch in Österreich im Engineering-Bereich tätig. „Und wir sind weiterhin auf der Suche nach den besten Köpfen. Allein im Wiener Entwicklungsbereich wollen wir bis Ende 2022 zusätzlich 250 Ingenieurinnen und Ingenieure einstellen und damit innerhalb eines Jahres um ein Drittel wachsen. Auch im Engineering Center in Linz bauen wir bis Jahresende zusätzliche 35 Software-Fachkräfte auf“, so Weinwurm. Rund 150 Millionen Euro oder 11 Prozent vom Umsatz flossen 2021 bei Bosch in Österreich in Forschung und Entwicklung. Darüber hinaus hat das Unternehmen im Jahr 2021 in Österreich Investitionen von 18 Millionen Euro getätigt. Investiert wurde beispielsweise in die Modernisierung der Fertigungsinfrastruktur im Halleiner Werk, in die Gebäudeinfrastruktur bei Bosch Rexroth sowie in die Laboreinrichtungen und Prüftechnik an den Entwicklungsstandorten Wien und Linz.

Umsatzentwicklung 2021 nach Unternehmensbereichen
In Österreich erzielte der Unternehmensbereich Mobility Solutions im Geschäftsjahr 2021 ein erfreuliches Wachstum. Wesentliche Impulse gab es durch die zunehmende Digitalisierung und Elektrifizierung im Fahrzeug. Zudem herrscht weiterhin sehr große Nachfrage nach Antriebs- und Fahrassistenzsystemen für eBikes und Zweiräder. Auch Einspritzsysteme für Großmotoren und Abgasnachbehandlungs-systeme aus dem Halleiner Bosch-Werk fanden 2021 starken Absatz. Im Unternehmensbereich Industrial Technology verzeichnete Bosch 2021 in Österreich eine starke Umsatzsteigerung. Das Geschäft mit Antriebs- und Steuerungstechnik der Marke Bosch Rexroth wächst vor allem aufgrund des zunehmenden Marktes für Mobilhydraulik und Industrie-Anwendungen. Ein beachtliches Wachstum erfuhr Bosch in Österreich im Unternehmensbereich Consumer Goods. Trotz schwieriger Rahmenbedingungen profitierte das Geschäft mit Haushaltsgeräten und Elektrowerkzeugen vom anhaltenden Trend der Konsumenten, sich auf den häuslichen Bereich zu konzentrieren. Die BSH Hausgeräte GmbH verzeichnete in 2021 einen neuen Rekordumsatz und eröffnete drei weitere Bosch Stores in Österreich. Bei Bosch Power Tools führte der erhöhte Bedarf an Messtechnik sowie der Ausbau des Online-Handels zu einer positiven Entwicklung. Auch der Unternehmensbereich Energy and Building Technology entwickelte sich im Berichtsjahr in Österreich erfreulich. Mit den Marken Bosch und Buderus konnten vor allem im Bereich der Wärmepumpen und Gasbrennwert-Geräte zweistellige Zuwächse verzeichnet werden. Zudem wurden Klimageräte ins Produktsortiment aufgenommen. Eine herausragende Entwicklung gab es bei Industriekesseln für Warmwasser und Dampf im Leistungsbereich bis 38 MW.

Bosch-Gruppe: Ausblick 2022 und strategischer Kurs
Bosch erzielte 2021 deutliche Umsatz- und Ergebnissteigerungen trotz schwieriger Rahmenbedingungen. Im ersten Quartal 2022 wuchs der Umsatz des Technologie- und Dienstleistungsunternehmens um 5,2 Prozent. Für das Gesamtjahr geht Bosch von einer Umsatzsteigerung von mehr als 6 Prozent und einer EBIT-Rendite im Korridor von drei bis vier Prozent aus – dabei rechnet das Unternehmen mit beträchtlichen Belastungen vor allem durch Kostensteigerungen bei Energie, Material und Logistik. „Das erfolgreiche Geschäftsjahr 2021 gibt uns Zuversicht, auch das anspruchsvolle Umfeld des laufenden Jahres zu bewältigen“, sagte Dr. Stefan Hartung, Vorsitzender der Geschäftsführung der Robert Bosch GmbH. Zu den erheblichen Unsicherheiten zählt der Krieg in der Ukraine mit allen Auswirkungen. Die aktuelle Situation verdeutlicht laut Hartung den Handlungsdruck auf Politik und Gesellschaft, unabhängiger von fossilen Energieträgern zu werden und die Erschließung neuer Energien mit Nachdruck anzugehen. Deshalb setze die Bosch-Gruppe trotz des herausfordernden wirtschaftlichen Umfelds ihre Anstrengungen für den Klimaschutz konsequent fort. Der Bosch-Chef gab dazu Investitionen in klimaneutrale Technik wie Elektrifizierung und Wasserstoff in Höhe von gut drei Milliarden Euro über drei Jahre bekannt.

Unter der Voraussetzung von Grünstrom ist für den Bosch-Vorsitzenden die Elektrifizierung der schnellste Weg in ein klimaneutrales Leben. Bosch treibe dazu die nachhaltige Mobilität voran: 2021 lag das Auftragsvolumen für Elektromobilität bei Bosch erstmals über zehn Milliarden Euro. Hartung betonte aber, dass auch Wasserstoff gebraucht wird. „Aufgabe der Industriepolitik sollte es sein, alle Wirtschaftssektoren auf die Wasserstoff-Nutzung vorzubereiten“, forderte er. Für einen wirksamen Klimaschutz steigt Bosch zudem ins Komponenten-Geschäft für die Wasserstoff-Elektrolyse ein. Bis Ende des Jahrzehnts will Bosch nahezu 500 Millionen Euro in das neue Geschäftsfeld investeiren – die Hälfte davon bis zur Markteinführung, die bereits für 2025 geplant ist. Gleichzeitig kündigte der Bosch-Chef an, in den nächsten drei Jahren nochmals zehn Milliarden Euro für die Digitalisierung des Geschäfts zu investieren. „Gerade auch die Digitalisierung kann einen Beitrag zur Nachhaltigkeit leisten – hier setzen wir mit unseren Lösungen an“, so Hartung. Darüber hinaus plant Bosch allein im laufenden Jahr die Einstellung von weltweit 10 000 neuen Software-Entwicklern.

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In Österreich erzielte die Bosch-Gruppe 2021 mit über 2 800 Mitarbeitern einen Umsatz von mehr als 1,4 Milliarden Euro. Bosch ist seit 1899 in Österreich präsent und heute mit allen vier Unternehmensbereichen vertreten: Mobility Solutions, Industrial Technology, Consumer Goods sowie Energy and Building Technology. An den Standorten Wien, Linz und Hallein sind internationale Kompetenzzentren für die Entwicklung von Mobilitätslösungen angesiedelt. Mehr als ein Drittel der Belegschaft in Österreich ist im Engineering-Bereich tätig.Mehr Informationen unter www.bosch.at und www.bosch-presse.at.
 
Die Bosch-Gruppe ist ein international führendes Technologie- und Dienstleistungsunternehmen mit weltweit rund 402 600 Mitarbeitern (Stand: 31.12.2021). Sie erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2021 einen Umsatz von 78,7 Milliarden Euro. Die Aktivitäten gliedern sich in die vier Unternehmensbereiche Mobility Solutions, Industrial Technology, Consumer Goods sowie Energy and Building Technology. Als führender Anbieter im Internet der Dinge (IoT) bietet Bosch innovative Lösungen für Smart Home, Industrie 4.0 und Connected Mobility. Bosch verfolgt die Vision einer nachhaltigen, sicheren und begeisternden Mobilität. Mit seiner Kompetenz in Sensorik, Software und Services sowie der eigenen IoT-Cloud ist das Unternehmen in der Lage, seinen Kunden vernetzte und domänenübergreifende Lösungen aus einer Hand anzubieten. Strategisches Ziel der Bosch-Gruppe sind Lösungen und Produkte für das vernetzte Leben, die entweder über künstliche Intelligenz (KI) verfügen oder mit ihrer Hilfe entwickelt oder hergestellt werden. Mit innovativen und begeisternden Produkten sowie Dienstleistungen verbessert Bosch weltweit die Lebensqualität der Menschen. Bosch bietet „Technik fürs Leben“. Die Bosch-Gruppe umfasst die Robert Bosch GmbH sowie ihre rund 440 Tochter- und Regionalgesellschaften in rund 60 Ländern. Inklusive Handels- und Dienstleistungspartnern erstreckt sich der weltweite Fertigungs-, Entwicklungs- und Vertriebsverbund von Bosch über fast alle Länder der Welt. Mit ihren weltweit mehr als 400 Standorten ist die Bosch-Gruppe seit Frühjahr 2020 CO2-neutral. Basis für künftiges Wachstum ist die Innovationskraft des Unternehmens. Bosch beschäftigt weltweit rund 76 100 Mitarbeiter in Forschung und Entwicklung an 128 Standorten, davon mehr als 38 000 Software-Entwickler. Mehr Informationen unter www.bosch.com, www.iot.bosch.com, www.bosch-presse.de, www.twitter.com/BoschPresse.

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Zapfsäule für Wasserstoff
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Zapfsäule für Wasserstoff
Zapfsäule für Wasserstoff

Bosch Rexroth produziert und vertreibt einen einzigartigen hydraulischen Verdichterantrieb für Wasserstoff-Tankstellen.

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Helmut Weinwurm, Vorstandsvorsitzender der Robert Bosch AG und Repräsentant der Bosch-Gruppe in Österreich
Helmut Weinwurm, Vorstandsvorsitzender der Robert Bosch AG und Repräsentant der Bosch-Gruppe in Österreich
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Helmut Weinwurm, Vorstandsvorsitzender der Robert Bosch AG und Repräsentant der Bosch-Gruppe in Österreich
Helmut Weinwurm, Vorstandsvorsitzender der Robert Bosch AG und Repräsentant der Bosch-Gruppe in Österreich

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Zusätzliche zukunftsweisende Entwicklungsprojekte im Bereich Software, Elektronik und Wasserstoff bieten Wachstumschancen für das Bosch Engineering Center in Linz. Der Standort soll bis Ende 2022 auf über 265 Beschäftigte wachsen.
Zusätzliche zukunftsweisende Entwicklungsprojekte im Bereich Software, Elektronik und Wasserstoff bieten Wachstumschancen für das Bosch Engineering Center in Linz. Der Standort soll bis Ende 2022 auf über 265 Beschäftigte wachsen.
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Zusätzliche zukunftsweisende Entwicklungsprojekte im Bereich Software, Elektronik und Wasserstoff bieten Wachstumschancen für das Bosch Engineering Center in Linz. Der Standort soll bis Ende 2022 auf über 265 Beschäftigte wachsen.
Zusätzliche zukunftsweisende Entwicklungsprojekte im Bereich Software, Elektronik und Wasserstoff bieten Wachstumschancen für das Bosch Engineering Center in Linz. Der Standort soll bis Ende 2022 auf über 265 Beschäftigte wachsen.

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Im größten österreichischen Bosch-Fertigungswerk in Hallein arbeitet Bosch an Einspritzsystemen mit alternativen Kraftstoffen, wie zum Beispiel Wasserstoff.
Im größten österreichischen Bosch-Fertigungswerk in Hallein arbeitet Bosch an Einspritzsystemen mit alternativen Kraftstoffen, wie zum Beispiel Wasserstoff.
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Im größten österreichischen Bosch-Fertigungswerk in Hallein arbeitet Bosch an Einspritzsystemen mit alternativen Kraftstoffen, wie zum Beispiel Wasserstoff.
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Allein im Wiener Entwicklungsbereich will Bosch bis Ende 2022 zusätzlich 250 Ingenieurinnen und Ingenieure einstellen und damit innerhalb eines Jahres um ein Drittel wachsen.
Allein im Wiener Entwicklungsbereich will Bosch bis Ende 2022 zusätzlich 250 Ingenieurinnen und Ingenieure einstellen und damit innerhalb eines Jahres um ein Drittel wachsen.
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Allein im Wiener Entwicklungsbereich will Bosch bis Ende 2022 zusätzlich 250 Ingenieurinnen und Ingenieure einstellen und damit innerhalb eines Jahres um ein Drittel wachsen.
Allein im Wiener Entwicklungsbereich will Bosch bis Ende 2022 zusätzlich 250 Ingenieurinnen und Ingenieure einstellen und damit innerhalb eines Jahres um ein Drittel wachsen.

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Mobile Brennstoffzelle
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Mobile Brennstoffzelle
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Die mobile Brennstoffzelle ermöglicht hohe Reichweiten bei kurzen Tankzeiten und einen CO2-freien Betrieb der Fahrzeuge.

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Wärmepumpen-Geschäft
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Wärmepumpen-Geschäft
Wärmepumpen-Geschäft

Bosch investiert weltweit bis Mitte der Dekade zusätzlich 300 Millionen Euro ins Wärmepumpen-Geschäft und erwartet bis 2025 jährlich einen Marktzuwachs um 15 bis 20 Prozent.

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  • Pressemeldung Geschäftszahlen 2021 der Bosch-Gruppe in Österreich
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Zapfsäule für Wasserstoff
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Helmut Weinwurm, Vorstandsvorsitzender der Robert Bosch AG und Repräsentant der Bosch-Gruppe in Österreich
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Zusätzliche zukunftsweisende Entwicklungsprojekte im Bereich Software, Elektronik und Wasserstoff bieten Wachstumschancen für das Bosch Engineering Center in Linz. Der Standort soll bis Ende 2022 auf über 265 Beschäftigte wachsen.
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Im größten österreichischen Bosch-Fertigungswerk in Hallein arbeitet Bosch an Einspritzsystemen mit alternativen Kraftstoffen, wie zum Beispiel Wasserstoff.
Im größten österreichischen Bosch-Fertigungswerk in Hallein arbeitet Bosch an Einspritzsystemen mit alternativen Kraftstoffen, wie zum Beispiel Wasserstoff.
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Allein im Wiener Entwicklungsbereich will Bosch bis Ende 2022 zusätzlich 250 Ingenieurinnen und Ingenieure einstellen und damit innerhalb eines Jahres um ein Drittel wachsen.
Allein im Wiener Entwicklungsbereich will Bosch bis Ende 2022 zusätzlich 250 Ingenieurinnen und Ingenieure einstellen und damit innerhalb eines Jahres um ein Drittel wachsen.
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Pressemeldung Geschäftszahlen 2021 der Bosch-Gruppe in Österreich

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